Wir helfen Ihnen

 

Fragen & Antworten zur Geldanlage

Häufgste Fragen

Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 den sog. Sparer-Pauschbetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wie folgt erhöht:

  • für Alleinstehende: von 801 EUR auf 1.000 EUR
  • für Verheiratete/Lebenspartner: von 1.602 EUR auf 2.000 EUR

Die Erhöhung gilt mit Wirkung zum 1. Januar 2023. Der Gesetzgeber hat dabei vorgesehen, dass die Erhöhung eines Freistellungsauftrags für die Kunden durch die Banken automatisch erfolgt, um die technische Umsetzung einfacher zu gestalten (§ 52 (43) EStG). Haben Sie uns bereits einen Freistellungsauftrag erteilt, passen wir folglich dessen Höhe ab 2023 automatisch an. Bei Teil-Freistellungsaufträgen erfolgt eine prozentuale Erhöhung um 24,844%, aufgerundet auf den nächsthöheren vollen Eurobetrag.

BEISPIELE:

  1. Ein Ehepaar hat uns einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag über 1.602 EUR erteilt. In diesem Fall wird der Betrag automatisch an die neue gesetzliche Höhe von 2.000 EUR angepasst.
  2. Eine Alleinstehende hat uns einen Teil-Freistellungsauftrag über 300 EUR erteilt. In diesem Fall erhöht sich der Betrag automatisiert auf 300 EUR x 24,844% = 75 EUR, so dass der Freistellungsauftrag in Höhe von insgesamt 375 EUR berücksichtigt wird.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind oder Sie sich eine andere Verteilung Ihres Sparer-Pauschbetrags wünschen, können Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrags selbstverständlich abändern.

WICHTIG: Erteilen Sie uns in 2022 einen neuen Freistellungsauftrag, der erst ab 2023 gültig ist, erfolgt keine automatische Anpassung. Falls gewünscht, nehmen Sie die Anpassung bitte eigenständig vor.

Wie Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrags anpassen, können Sie hier nachlesen.

Üblicherweise erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen die Zugangsdaten zum eBanking und können damit Geld auf Ihr Tagesgeldkonto einzahlen, sofern Sie die erforderlichen Schritte zur Kontoeröffnung vollständig durchgeführt haben.

Daher gewähren wir den Neukundenzinssatz 3 Monate und 7 Tage ab Datum Ihres Online-Auftrags.

Als Neukunde gilt, wer zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung in den letzten 24 Monaten kein Tagesgeldkonto bei der Opel Bank hatte.

Im Rahmen einer europäischen Restrukturierung wurde die Opel Bank GmbH auf ihre Muttergesellschaft, die Opel Bank S.A. mit Sitz  in Frankreich, verschmolzen. Die Änderung wurde zum 4. November 2019 wirksam und aus der Opel Bank GmbH wurde die Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland. Die neue Struktur erforderte eine Anpassung der Geschäftsbedingungen.

Bestehende Verträge über Opel Bank Geldanlagen sind unverändert auf die Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland übergegangen. Die Einlagensicherung erfolgt seitdem durch den französischen Einlagensicherungsfonds (Fonds de Garantie des Dépôts). Genau wie die deutsche Einlagensicherung, der wir bis dahin unterlagen, besichert der französische Einlagensicherungsfonds Geldanlagen bis zu einem Betrag von 100.000,00 Euro pro Person und unterliegt strengen EU-Richtlinien.

Ergänzend zur Grundschuld, die als Hauptsicherheit für Immobiliendarlehen gilt, können Sie als Darlehensnehmer zusätzliche Sicherheiten einbringen. Hierzu zählt beispielsweise eine Verpfändung Ihrer Geldanlagen.

Für die Verpfändung Ihrer Opel Bank Geldanlagen gehen Sie wie folgt vor:

  1. Teilen Sie Ihrem Partner für die Baufinanzierung mit, welche Ihrer Opel Bank Geldanlagen (inkl. Tagesgeldkontonummer bzw. Festgeldvertragsnummer) Sie verpfänden möchten und geben Sie unsere Kontaktdaten an.
  2. Ihr Partner für die Baufinanzierung setzt sich mit uns in Verbindung, um die Formalitäten zu regeln.
  3. Wir unterschreiben die Verpfändung und sperren die von Ihnen gewählte Geldanlage für Auszahlungen.

Tipp: Bei Tagesgeldkonten ist es technisch nicht möglich, nur einen bestimmten Betrag für die Auszahlung zu sperren, es wird das gesamte Guthaben gesperrt. Daher empfehlen wir Ihnen, für das zu verpfändende Guthaben einen separaten Festgeldvertrag abzuschließen (falls nicht bereits geschehen) und diesen bei Ihrem Baufinanzierer für die Verpfändung anzugeben.

Eine Vielzahl von Staaten hat in den letzten Jahren Vereinbarungen getroffen, die den gegenseitigen Austausch steuerrelevanter Daten ihrer Staatsbürger vorsehen. FATCA und CRS sind Bestandteile dieses Informationsaustauschs und sollen die Steuerehrlichkeit weltweit fördern.

FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten, das den automatischen Austausch steuerrelevanter Daten zwischen diesen beiden Staaten regelt. Hierdurch wird eine effektive Besteuerung sichergestellt, wenn eine Person in den Vereinigten Staaten steuerpflichtig ist und Einkünfte aus Kapitalerträgen in anderen Ländern erwirtschaftet. FATCA hat zudem das Ziel, der Steuerhinterziehung von US-steuerpflichtigen Bürgern und/oder Unternehmen entgegenzuwirken und damit zugleich das Steueraufkommen zu erhöhen.

In Anlehnung an dieses Abkommen haben sich zwischenzeitlich mehr als 90 Staaten und Gebiete auf den gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten verständigt. Hierzu wurde ein einheitliches Verfahren – der Common Reporting Standard (CRS) entwickelt.

Im Rahmen dieser Abkommen ist die Opel Bank als deutsches Finanzinstitut dazu verpflichtet, Daten einer ausländischen Steuerpflicht an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Vom BZSt werden folgende Daten an die zuständige ausländische Steuerbehörde übermittelt: Die gesetzlich erforderlichen Daten, Steueridentifikationsnummer(n), Kontonummer(n), Kontosalden und Kapitalerträge.

Wann betrifft mich FATCA/CRS und was muss ich beachten?

Wenn Sie ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig/steuerpflichtig sind, betrifft Sie FATCA und CRS nicht. In diesem Fall müssen Sie nichts tun. Wenn Sie eine steuerliche Ansässigkeit/Steuerpflicht außerhalb Deutschlands besitzen, teilen Sie uns dies bitte mit. Im Rahmen Ihrer Kontoeröffnung erhalten Sie von uns ein Formular, das Sie bitte ausgefüllt an uns zurück senden. Sie versichern uns damit auch, dass Sie uns, sollte im Laufe der Zeit eine Steuerpflicht außerhalb Deutschlands entstehen, alle relevanten Daten jederzeit mitteilen. Sollten Sie bereits Kunde bei der Opel Bank sein, erhalten Sie von uns ein separates Formular.

Darüber hinaus prüfen wir unsere Kundendaten regelmäßig auf Indizien, die auf eine Steuerpflicht außerhalb Deutschlands hindeuten. Sollte uns hierbei ein Indiz bei Ihnen auffallen, werden Sie von uns benachrichtigt.

Weitere Informationen und Veröffentlichungen zu den aktuellen Gesetzen und Vorschriften sowie alle benötigten Unterlagen erhalten US-Personen u. a. auf der Internetseite der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde. Zusätzlich steht die Außenstelle des IRS (Internal Revenue Service) der US-amerikanischen Botschaft in Berlin für Rückfragen von US-Personen bzgl. einer ggf. erforderlichen Steuererklärung in den USA sowie für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Sollten Sie weitere Fragen zu CRS haben, finden Sie ausführliche Information auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Sicherheit der Geldanlage:

Geldanlagen bei der Opel Bank sind durch den französischen Einlagensicherungsfonds (Fonds de Garantie des Dépôts) bis zu 100.000,00 Euro pro Person abgesichert.

Weitere Informationen zum französischen Einlagensicherungsfonds erhalten Sie in der Informationsbroschüre oder unter:

https://www.garantiedesdepots.fr/

Sicherheit des Opel Bank eBanking:

Die Nutzung des Opel Bank eBanking ist durch mehrere Sicherheitsvorkehrungen geschützt:

  1. Das Opel Bank eBanking wird über eine gesicherte („https“) Verbindung aufgerufen. „https“ (s=secure) ist eine Verbindung, die vor allem für die Übertragung von sicherheitsrelevanten Daten genutzt wird. Die Datenübertragung erfolgt mit bis zu 256-Bit-SSL-Verschlüsselung.
  2. Um sich im Opel Bank eBanking anmelden zu können, benötigen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten (Benutzerkennung und PIN). Benutzerkennung und PIN werden Ihnen von uns separat mitgeteilt. Bitte bewahren Sie Benutzerkennung und PIN niemals gemeinsam auf. Benutzerkennung und PIN sollten nur Ihnen persönlich bekannt sein.
  3. Überweisungen oder andere Aufträge müssen Sie mit einer Transaktionsnummer (TAN) bestätigen, die auf Ihr Mobiltelefon geschickt wird (mobile TAN oder kurz mTAN). Jede mTAN wird für den aktuellen Vorgang individuell errechnet.

Hinweis: Die Opel Bank verschickt niemals E-Mails mit der Bitte, Kontodaten in ein Internetformular einzugeben und zu versenden. Sollten Sie solche E-Mails erhalten, handelt es sich um Fälschungen.

Die IBAN Ihres Tagesgeldkontos finden Sie nach Aktivierung Ihres Zugangs jederzeit im Opel Bank eBanking. Melden Sie sich dort an und klicken Sie in der Übersicht, unter dem Menüpunkt „Geldanlagen“, auf das gewünschte Tagesgeldkonto.

Eine IBAN für Ihr Festgeld gibt es bei der Opel Bank nicht. In der Kontoübersicht finden Sie zu jedem Festgeld eine Vertragsnummer. Einzahlungen auf ein Opel Bank Festgeld sind nachträglich nicht möglich. Die Einzahlung erfolgt über das zugehörige kostenlose Tagesgeldkonto.

Das Auszahlungskonto ist Ihr persönliches Girokonto, das sie bei einem anderen Kreditinstitut führen.

Das Auszahlungskonto müssen Sie bei Eröffnung eines Tagesgeldkontos oder eines Festgelds bei der Opel Bank angeben. Zu Ihrer Sicherheit können Auszahlungen von Ihrem Tagesgeldkonto ausschließlich auf das von Ihnen hinterlegte Auszahlungskonto getätigt werden. In der Regel dauert eine Überweisung auf Ihr Auszahlungskonto (Referenzkonto) ein bis zwei Bankarbeitstage.

Tagesgeldkonto:

Wenn Sie ein Tagesgeldkonto kündigen möchten, wählen Sie bitte einer der folgenden Möglichkeiten:

  • Kündigung per Opel Bank eBanking: Melden Sie sich im Opel Bank eBanking an. Wählen Sie hierzu den Menüpunkt „Nachrichten | Schreiben“ und formulieren Sie den Kündigungswunsch. Anschließend bestätigen Sie den Versand der Nachricht mit einer mTAN.
  • Kündigung per Post: Nutzen Sie bitte unser Formular Auftrag zur Auflösung eines Tagesgeldkontos

Festgeld:

Ein Opel Bank Festgeld ist nicht nur für Sie eine sichere An­gelegenheit, sondern auch für uns. Die vorzeitige Kündigung eines Festgeldvertrags gestatten wir daher nur in Ausnahmesituationen. Ein rechtlicher Anspruch auf eine vorzeitige Kündigung besteht nicht. Bitte begründen Sie daher Ihren vorzeitigen Kündigungswunsch ausführlich.

Wählen Sie hierzu bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

  • Kündigung per Opel Bank eBanking: Melden Sie sich im Opel Bank an. Wählen Sie hierzu den Menüpunkt „Nachrichten | Schreiben“ und formulieren Sie den Kündigungswunsch. Anschließend bestätigen Sie den Versand der Nachricht mit einer mTAN.
  • Kündigung per Post: Formulieren Sie Ihren Kündigungswunsch schriftlich und senden Sie uns diesen, eigenhändig unterschrieben, per Post.

Sicherheit & Datenschutz

Sicherheit der Geldanlage:

Geldanlagen bei der Opel Bank sind durch den französischen Einlagensicherungsfonds (Fonds de Garantie des Dépôts) bis zu 100.000,00 Euro pro Person abgesichert.

Weitere Informationen zum französischen Einlagensicherungsfonds erhalten Sie in der Informationsbroschüre oder unter:

https://www.garantiedesdepots.fr/

Sicherheit des Opel Bank eBanking:

Die Nutzung des Opel Bank eBanking ist durch mehrere Sicherheitsvorkehrungen geschützt:

  1. Das Opel Bank eBanking wird über eine gesicherte („https“) Verbindung aufgerufen. „https“ (s=secure) ist eine Verbindung, die vor allem für die Übertragung von sicherheitsrelevanten Daten genutzt wird. Die Datenübertragung erfolgt mit bis zu 256-Bit-SSL-Verschlüsselung.
  2. Um sich im Opel Bank eBanking anmelden zu können, benötigen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten (Benutzerkennung und PIN). Benutzerkennung und PIN werden Ihnen von uns separat mitgeteilt. Bitte bewahren Sie Benutzerkennung und PIN niemals gemeinsam auf. Benutzerkennung und PIN sollten nur Ihnen persönlich bekannt sein.
  3. Überweisungen oder andere Aufträge müssen Sie mit einer Transaktionsnummer (TAN) bestätigen, die auf Ihr Mobiltelefon geschickt wird (mobile TAN oder kurz mTAN). Jede mTAN wird für den aktuellen Vorgang individuell errechnet.

Hinweis: Die Opel Bank verschickt niemals E-Mails mit der Bitte, Kontodaten in ein Internetformular einzugeben und zu versenden. Sollten Sie solche E-Mails erhalten, handelt es sich um Fälschungen.

Ihr Zugang zum Opel Bank eBanking wird automatisch gesperrt, wenn Sie dreimal hintereinander eine falsche PIN eingegeben haben. Möchten Sie Ihren Zugang bewusst sperren, zum Beispiel weil Sie fürchten, eine dritte Person könnte an Ihre Zugangsdaten gelangt sein, so wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice Geldanlage.

Sollten Sie Ihre Benutzerkennung oder Ihre PIN vergessen haben, helfen wir Ihnen auch gerne persönlich:

Kundenservice Geldanlage

Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr
per Telefon (06142) 878 878

Außerhalb unserer Servicezeiten nutzen Sie bitte das Formular Auftrag zur Entsperrung des Opel Bank eBankings

Ausführliche Informationen zu dieser Frage erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

  • Erledigen Sie Ihre Online-Überweisungen nur an einem Gerät (Computer, Tablet oder Smartphone), von dem Sie wissen, dass es frei von schädlichen Programmen ist.
  • Nutzen Sie für das Opel Bank eBanking niemals das gleiche Smartphone, auf das Sie Ihre mTAN erhalten.
  • Achten Sie auch darauf, dass keine Spionageprogramme, so genannte Trojaner, auf Ihren Computer gelangen.
  • Halten Sie Ihr Betriebssystem, Browser-, Antiviren- und Firewallsoftware aktuell.
  • Geben Sie die Internetadresse opelbank.de möglichst per Hand ein.
  • Benutzen Sie keine PIN, die zu leicht zu erraten ist.
  • Geben Sie Ihre PIN an niemanden weiter, auch nicht an die Polizei oder einen Mitarbeiter der Bank.
  • Geben Sie die PIN niemals ein, wenn sich jemand in Ihrer Nähe aufhält.
  • Notieren Sie sich die PIN nicht so, dass jemand anderes diese als solche erkennt.
  • Ändern Sie Ihre PIN regelmäßig.
  • Bewahren Sie Ihre PIN niemals zusammen mit Ihrer Kontonummer/IBAN sowie der Ihnen auf Ihr Mobiltelefon übermittelten mTAN auf.
  • Löschen Sie E-Mails unbekannter Herkunft sofort.

Angebote & Preise

Die Opel Bank hat das Ziel, Ihren Kunden attraktive Zinsen anzubieten. Dies erreichen wir unter anderem dadurch, dass wir auf teure Filialstrukturen verzichten. Zudem haben wir uns mit der europäischen Zinsmethode für eine Zinsberechnung im Sinne unserer Kunden entschieden.

Diese sieht vor, dass jeder Monat auf den Tag genau und jedes Jahr mit 360 Zinstagen gerechnet wird. Ein volles Jahr wird jedoch mit 360 Tagen gezählt. Die Formel hierzu lautet:

(Kapital x Zinssatz x Tage) / (100 x 360)

Verzinsung Tagesgeld:

Wir schreiben Ihnen die Zinsen auf dem Tagesgeldkonto monatlich, am letzten Buchungstag des Monats, gut. Dadurch profitieren Sie von einem monatlichen Zinseszinseffekt (Zinseszinseffekt = die gutgeschriebenen Zinsen verzinsen sich im folgenden Abrechnungszeitraum mit).

Beispiel: Sie legen am 1. Mai 10.000,00 Euro zu 2,00 % Zinsen p.a. an. Dann sind das für den Monat Mai

(10.000,00 Euro x 2 x 31 Tage) / (100 x 360 Tage) = 17,22 Euro Zinsen

Diese werden dem Tagesgeldkonto direkt gutgeschrieben, so dass das Kapital zu Beginn des Monats Juni bereits 10.017,22 Euro betragen würde.

Verzinsung Festgeld:

Die Zahlung der Zinsen erfolgt am Ende jedes Laufzeitjahres. Sie können bei Vertragsabschluss auswählen, ob die Zinsen Ihrem Festgeld gutgeschrieben werden und Sie somit vom Zinseszinseffekt profitieren möchten oder ob die Zinsen auf Ihr Tagesgeldkonto gebucht werden sollen.

Bei der Opel Bank können Sie Tagesgeldkonten eröffnen und Festgelder anlegen. Der Anlagebetrag sämtlicher auf den Namen des Kunden lautenden Geldanlagen bei der Bank darf 1.000.000,00 Euro nicht übersteigen („Anlagehöchstbetrag“). Summen ab 1.000.000,00 Euro müssen durch die Bank freigegeben werden. Die Opel Bank behält sich vor, Anlagen abzulehnen, die dazu führen, dass ein Gesamtanlagevolumen von 1.000.000,00 Euro überstiegen wird.

Opel Bank Tagesgeld:

Auf das Tagesgeldkonto können Sie täglich zugreifen und jederzeit Ein- und Auszahlungen ausführen. Ein Tagesgeldkonto bietet Ihnen maximale Flexibilität bei einem attraktiven Zins. Pro Person kann nur ein Tagesgeldkonto eröffnet werden. Hier geht’s zum Tagesgeldkonto

Opel Bank Festgeld:

Beim Opel Bank Festgeld werden bei Vertragsabschluss der angelegte Betrag, die Laufzeit und der Zinssatz festgeschrieben. Sie können Ihr Erspartes für 1, 2 oder 3 Jahre fest anlegen. Die Mindestanlagesumme beträgt 1.000,00 Euro. Eine Erhöhung des Anlagebetrags während der Laufzeit ist nicht möglich, Sie können jedoch mehrere Festgelder eröffnen. Hier geht’s zum Festgeld

Hinweis: Während der Laufzeit können beim Festgeld keine Transaktionen – weder Ein- noch Auszahlungen – durchgeführt werden. Zum Ende der Anlagedauer wird der Gesamtbetrag automatisch auf Ihr Tagesgeldkonto umgebucht, das als Verrechnungskonto dient.

Vertragsverlängerung beim Opel Bank Festgeld (Prolongation):

28 Tage vor Ende der Laufzeit informieren wir Sie über den auslaufenden Festgeldvertrag und Sie können über eine Verlängerung – die sogenannte Prolongation – entscheiden. Melden Sie sich hierzu im Opel Bank eBanking an. Klicken Sie dort auf „Festgeld verlängern“.

Hinweis: Die Verlängerungsoption „Laufzeit verlängern“ wird erst 28 Tage vor Fälligkeit aktiv. Vorher ist diese nicht klickbar.

Weitere Informationen finden Sie unter „Kann ich mein Festgeld vor Vertragsende verlängern?“.

Angebote für Eltern:

Tagesgeld als auch Festgeld können Sie auch für Ihre Kinder eröffnen. Konto bzw. Vertragspartner wird das Kind. Gehen Sie einfach auf „Angebote für Eltern“ und folgen Sie dort den beschriebenen Schritten. Zum Angebot für Eltern

Hinweis: Sowohl die Eltern als auch das Kind werden kurz vor dem 18. Geburtstag des Kindes informiert, dass die Geldanlage beim Erreichen der Volljährigkeit auf das Kind übertragen wird. Das Kind erhält zu diesem Zeitpunkt eigene Zugangsdaten.

Zur Übernahme der Geldanlage müssen die persönlichen Daten des Kontoinhabers ergänzt werden. Bitte füllen Sie hierzu folgendes Formular aus: Auftrag zur Erfassung meiner persönlichen Daten

Die Kontoeröffnung, die Kontoführung als auch die -schließung sowie die Erteilung von Vollmachten und Freistellungsaufträgen sind für Sie kostenlos. Gebühren erheben wir nur in Ausnahmefällen (z.B. Drittgebühren von Fremdbanken bei Überweisungsrückläufen). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Ein & Auszahlungen

Einzahlung:

Einzahlungen auf Ihr Opel Bank Tagesgeldkonto sind nur per Überweisung möglich. Geben Sie bei der Überweisung auf das gewünschte Tagesgeldkonto bei der Opel Bank einfach die Ihnen mitgeteilte IBAN an.

Eine Überweisung direkt auf Ihr Festgeld ist nicht möglich. Die Überweisung muss zunächst auf das kostenlos miteröffnete Tagesgeldkonto erfolgen. Sobald die im Festgeldvertrag vereinbarte Geldsumme auf dem Tagesgeldkonto vorliegt, wird diese automatisch auf das Festgeld umgebucht.

Auszahlung:

Melden Sie sich dazu im Opel Bank eBanking an. In der Übersicht Ihrer Geldanlagen klicken Sie auf das gewünschte Tagesgeld und dort auf den Button „Auszahlung“. Geben Sie anschließend den gewünschten Betrag, Verwendungszweck und das Auszahlungsdatum an. Abschließend bestätigen Sie die Transaktion mit einer mTAN. Der gewünschte Betrag wird auf das hinterlegte Auszahlungskonto überwiesen.

Die IBAN Ihres Tagesgeldkontos finden Sie nach Aktivierung Ihres Zugangs jederzeit im Opel Bank eBanking. Melden Sie sich dort an und klicken Sie in der Übersicht, unter dem Menüpunkt „Geldanlagen“, auf das gewünschte Tagesgeldkonto.

Eine IBAN für Ihr Festgeld gibt es bei der Opel Bank nicht. In der Kontoübersicht finden Sie zu jedem Festgeld eine Vertragsnummer. Einzahlungen auf ein Opel Bank Festgeld sind nachträglich nicht möglich. Die Einzahlung erfolgt über das zugehörige kostenlose Tagesgeldkonto.

Das Auszahlungskonto ist Ihr persönliches Girokonto, das sie bei einem anderen Kreditinstitut führen.

Das Auszahlungskonto müssen Sie bei Eröffnung eines Tagesgeldkontos oder eines Festgelds bei der Opel Bank angeben. Zu Ihrer Sicherheit können Auszahlungen von Ihrem Tagesgeldkonto ausschließlich auf das von Ihnen hinterlegte Auszahlungskonto getätigt werden. In der Regel dauert eine Überweisung auf Ihr Auszahlungskonto (Referenzkonto) ein bis zwei Bankarbeitstage.

Bei der Opel Bank setzen wir ausschließlich das mTAN-Verfahren ein.

Die TAN (Transaktionsnummer) ist ein Zahlencode, mit dem Sie eine Transaktion (Überweisung oder Auftrag) im Opel Bank eBanking autorisieren. Beim mTAN-Verfahren senden wir Ihnen die TAN per SMS auf Ihr Mobiltelefon. Die mTAN gilt immer nur für den aktuellen Vorgang. Die mTAN nutzen Sie für alle Transaktionen, die im Opel Bank eBanking verfügbar sind (z.B. Auszahlung, Adressänderung).

Die mTAN bietet Ihnen folgende Sicherheitsmerkmale:

  • Eine mTAN wird individuell errechnet und ist immer nur für eine bestimmte Transaktion (z. B. Auszahlung, Adressänderung) gültig.
  • Bei Überweisungen werden Ihnen ausgewählte Daten mit der SMS, welche die mTAN enthält, angezeigt.
  • Da für die mTAN keine TAN-Liste mehr erforderlich ist, kann diese auch nicht verloren gehen oder entwendet werden.
  • Achtung! Nutzen Sie für das Opel Bank eBanking niemals das gleiche Smartphone, auf das Sie Ihre mTAN erhalten.

Sie haben 4 Versuche, um die korrekte mTAN einzugeben.

Falls Sie beim vierten Versuch wieder eine falsche mTAN eingeben, werden Sie automatisch vom Opel Bank eBanking abgemeldet. Sie müssen sich danach erneut anmelden und eine PIN-Änderung vornehmen. Diese muss erneut mit einer mTAN bestätigt werden. Erst danach steht Ihnen das Opel Bank eBanking wieder vollständig zur Verfügung.

Eine Änderung Ihrer Mobilfunknummer zur Nutzung des mTAN-Verfahrens können Sie, aus Sicherheitsgründen, nur schriftlich vornehmen. Das dafür benötigte Formular „Mobilfunknummer ändern/entsperren“ finden Sie im Opel Bank eBanking unter „Service | PIN / MTAN“.

Kontoführung

Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 den sog. Sparer-Pauschbetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wie folgt erhöht:

  • für Alleinstehende: von 801 EUR auf 1.000 EUR
  • für Verheiratete/Lebenspartner: von 1.602 EUR auf 2.000 EUR

Die Erhöhung gilt mit Wirkung zum 1. Januar 2023. Der Gesetzgeber hat dabei vorgesehen, dass die Erhöhung eines Freistellungsauftrags für die Kunden durch die Banken automatisch erfolgt, um die technische Umsetzung einfacher zu gestalten (§ 52 (43) EStG). Haben Sie uns bereits einen Freistellungsauftrag erteilt, passen wir folglich dessen Höhe ab 2023 automatisch an. Bei Teil-Freistellungsaufträgen erfolgt eine prozentuale Erhöhung um 24,844%, aufgerundet auf den nächsthöheren vollen Eurobetrag.

BEISPIELE:

  1. Ein Ehepaar hat uns einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag über 1.602 EUR erteilt. In diesem Fall wird der Betrag automatisch an die neue gesetzliche Höhe von 2.000 EUR angepasst.
  2. Eine Alleinstehende hat uns einen Teil-Freistellungsauftrag über 300 EUR erteilt. In diesem Fall erhöht sich der Betrag automatisiert auf 300 EUR x 24,844% = 75 EUR, so dass der Freistellungsauftrag in Höhe von insgesamt 375 EUR berücksichtigt wird.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind oder Sie sich eine andere Verteilung Ihres Sparer-Pauschbetrags wünschen, können Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrags selbstverständlich abändern.

WICHTIG: Erteilen Sie uns in 2022 einen neuen Freistellungsauftrag, der erst ab 2023 gültig ist, erfolgt keine automatische Anpassung. Falls gewünscht, nehmen Sie die Anpassung bitte eigenständig vor.

Wie Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrags anpassen, können Sie hier nachlesen.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 27.04.2021 (Aktenzeichen XI ZR 26/20) den Ablauf zur Anpassung von allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüft. Dieser Ablauf sah bisher vor, dass die Bank von der Zustimmung des Kunden zu einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehen konnte, wenn dieser nicht binnen acht Wochen widersprochen hat.

Diese sogenannte Zustimmungsfiktion hält der Bundesgerichtshof für nicht ausreichen und erklärt entsprechende Klauseln für unwirksam. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Opel Bank war in Ziffer I Nr.3 ebenfalls ein solcher Mechanismus zur Anpassung der Geschäftsbedingungen vorgesehen. Sofern eine solche Klausel in Ihren Vertragsunterlagen noch vereinbart wurde, verzichtet die Opel Bank auf deren Anwendung.

Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns am Herzen. Wenn Sie Anlass für eine Beschwerde verspüren, tut uns das sehr Leid. Dennoch freuen wir uns, wenn Sie sich die Zeit nehmen, uns mitzuteilen, warum Sie verärgert sind.

Für die Übermittlung Ihrer Beschwerde stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Telefonisch über die entsprechende Servicerufnummer
  • Per E-Mail an den jeweiligen Kundenservice
    Finanzierung und Leasing info@opelbank.de
    Geldanlage geldanlage@opelbank.de
  • Per E-Mail an die zentrale Beschwerdestelle beschwerden@opelbank.de
  • Schriftlich an die zentrale Beschwerdestelle
    Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland / Opel Leasing GmbH
    Beschwerdemanagement
    Mainzer Straße 190
    65428 Rüsselsheim am Main

Bitte übersenden Sie uns zur Vereinfachung der Bearbeitung mindestens folgende Angaben:

  • Name
  • Vertrags- bzw. Kundennummer
  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • involvierte Parteien
  • Grund der Beschwerde

Selbstverständlich werden wir Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung geben. Im Regelfall erhalten Sie innerhalb von 5 Tagen eine Antwort. Da wir den übermittelten Sachverhalt unter Umständen jedoch gründlich in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Fachabteilungen prüfen werden, bitten wir um Ihr Verständnis, dass unsere Antwort bis zu zwei Monate dauern kann. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Zwischenmeldung.

Alternativen zum Beschwerdeverfahren der Opel Bank sind die unter Punkt 21 und 22 unserer AGB beschriebenen Wege.

In unserer Datenschutzinformation finden Sie alles Wissenswerte rund um die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Beschwerde übermitteln.

Ergänzend zur Grundschuld, die als Hauptsicherheit für Immobiliendarlehen gilt, können Sie als Darlehensnehmer zusätzliche Sicherheiten einbringen. Hierzu zählt beispielsweise eine Verpfändung Ihrer Geldanlagen.

Für die Verpfändung Ihrer Opel Bank Geldanlagen gehen Sie wie folgt vor:

  1. Teilen Sie Ihrem Partner für die Baufinanzierung mit, welche Ihrer Opel Bank Geldanlagen (inkl. Tagesgeldkontonummer bzw. Festgeldvertragsnummer) Sie verpfänden möchten und geben Sie unsere Kontaktdaten an.
  2. Ihr Partner für die Baufinanzierung setzt sich mit uns in Verbindung, um die Formalitäten zu regeln.
  3. Wir unterschreiben die Verpfändung und sperren die von Ihnen gewählte Geldanlage für Auszahlungen.

Tipp: Bei Tagesgeldkonten ist es technisch nicht möglich, nur einen bestimmten Betrag für die Auszahlung zu sperren, es wird das gesamte Guthaben gesperrt. Daher empfehlen wir Ihnen, für das zu verpfändende Guthaben einen separaten Festgeldvertrag abzuschließen (falls nicht bereits geschehen) und diesen bei Ihrem Baufinanzierer für die Verpfändung anzugeben.

Derzeit bietet die Opel Bank keine Gemeinschaftskonten an. Es besteht jedoch die Möglichkeit für ein Einzelkonto eine Vollmacht zu erteilen. Ein Bevollmächtigter kann z.B. Transaktionen ausführen und Festgelder beantragen.

Melden Sie sich mit Ihrer bestehenden PIN / Ihrem bestehenden Passwort im Opel Bank eBanking an und klicken Sie im Bereich „Service“ auf „PIN/PASSWORT / mTAN“. Dort können Sie dem Prozess zur PIN/Passwort-Änderung folgen oder Ihre PIN/Ihr Passwort sperren.

Die Passwortregeln sind:

  1. Länge des Passworts: 8-15 Stellen
  2. Das Passwort muss mindestens 3 von vier der folgenden Zeichenmengen enthalten:
    Großbuchstaben (A, B, C, …)
    Kleinbuchstaben (a, b, c, …)
    Ziffern (1, 2, 3, …)
    Sonderzeichen: ! ? _ – ; : ( ) [ ] { } & * + ~ # < >

Passwortänderungen sind grundsätzlich nur einmal innerhalb von 24 Stunden möglich. Bitte beachten Sie, dass die Änderung der PIN / des Passworts durch eine mTAN bestätigt werden muss, die per SMS auf Ihr Mobiltelefon geschickt wird.

Zur Entsperrung der PIN / des Passworts nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu unserem Kundenservice auf.

Kundenservice Geldanlage:

Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr
per Telefon (06142) 878 878

Die Opel Bank unterstützt den HBCI Standard.

Mit Hilfe einer Banking Software können Sie mehrere Konten unterschiedlicher Banken in einer Anwendung bequem und einfach zusammenführen und verwalten, als App sogar über Ihr Smartphone oder Tablet. Fügen Sie auch Ihre Opel Bank Geldanlage Ihrer Wunsch-Anwendung hinzu. Zur Einrichtung folgen Sie bitte den Hinweisen des Anbieters Ihrer Software oder nutzen Sie folgende Angaben:

Feld Eingabe
Adresse / URL https://ebanking.opelbank.de/eBankingFinTS
Benutzerkennung / Kundenkennung Ihre Opel Bank Benutzerkennung
(Achtung: entspricht nicht der Kontonummer)
Version FinTS 3.0
Sicherheitsverfahren Nur mit PIN/TAN

Wir empfehlen Ihnen folgende Anwendungen, die die Opel Bank bereits hinterlegt haben:

starmoney_icon StarMoney outbank_icon OutBank finanzblick_icon finanzblick

Sollten Sie Fragen bezüglich Funktionalität und Ausstattung der Anwendungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anbieter.

Melden Sie sich im Opel Bank eBanking an, gehen Sie dort auf den Menüpunkt „Service | Auszahlungskonto ändern“. Laden Sie sich dort das Formular „Auszahlungskonto ändern“ herunter. Ergänzen Sie dieses und senden Sie uns dieses unterschrieben zu. Aus Sicherheitsgründen erfordert diese Änderung die Schriftform.

Die Erteilung einer Vollmacht ist erst nach Kontoeröffnung über das Opel Bank eBanking möglich.

Sobald Sie Ihre Zugangsdaten erhalten haben, melden Sie sich im Opel Bank eBanking an. Gehen Sie auf den Menüpunkt „Service | Vollmacht“. Laden Sie Sich dort das Formular „Vollmacht erteilen“ herunter. Ergänzen Sie bitte die Daten des Bevollmächtigten und unterschreiben Sie das Dokument. Für das weitere Vorgehen folgen Sie bitte der Anleitung auf dem Dokument.

Die Vollmacht berechtigt gegenüber der Opel Bank zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Geldanlage im Zusammenhang stehen. Der Bevollmächtigte kann insbesondere

  • über Guthaben verfügen und in diesem Zusammenhang auch die Eröffnung  weiterer Geldanlagen beantragen.
  • Rechnungsabschlüsse, Kontoauszüge sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen.
  • am Opel Bank eBanking teilnehmen.
  • alle Nachrichten im Opel Bank ePostfach lesen.

Die Vollmacht  berechtigt  nicht

  • zur Erteilung weiterer Vollmachten.
  • zur Änderung des Auszahlungskontos oder der persönlichen Daten des Vollmachtgebers.
  • zur Auösung von Konten.

Gemeinschaftskonten:

Wir haben uns aktuell gegen das Angebot von Gemeinschaftskonten entschieden. Diese sind zwar praktisch, doch nicht immer von Vorteil. Bitte befragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.

Konten Ihrer Kinder:

Eine Bevollmächtigung über Konten Ihrer Kinder ist ebenfalls möglich. Folgen Sie hierzu bitte den oben beschriebenen Schritten.

Die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit schriftlich widerrufen werden. Widerruft dieser die Vollmacht, hat er die Bank hierüber unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich zu unterrichten, denn die Vollmacht behält gegenüber der Bank ihre Gültigkeit bis zum Zugang dieser Mitteilung.

4 Wochen vor Ende der Laufzeit des bestehenden Festgelds erhalten Sie ein Prolongationsangebot in Ihr ePostfach. Unter dem Menüpunkt
„Geldanlagen I Festgeld verlängern“ können Sie ab diesem Zeitpunkt die Verlängerung durchführen. Zur Bestätigung Ihres Auftrags benötigen Sie lediglich eine mTan. Das prolongierte Festgeld startet an dem Tag, an dem Ihr bestehendes Festgeld ausläuft.

Zu welchen Bedingungen kann ich prolongieren?

Anlagebetrag, Laufzeit und Zinszahlung (Zinsen werden jährlich entweder dem Tagesgeld oder dem Festgeld gutgeschrieben) bleiben bei der Prolongation unverändert. Die aufgelaufenen Zinsen aus dem bestehenden Festgeld werden am Laufzeitende Ihrem Tagesgeldkonto gutgeschrieben. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine Bestzinsgarantie: Steigt der Zinssatz, solange die Laufzeit des neuen Festgelds noch nicht begonnen hat, erhalten Sie automatisch den höheren Zins.

 

Tagesgeldkonto:

Wenn Sie ein Tagesgeldkonto kündigen möchten, wählen Sie bitte einer der folgenden Möglichkeiten:

  • Kündigung per Opel Bank eBanking: Melden Sie sich im Opel Bank eBanking an. Wählen Sie hierzu den Menüpunkt „Nachrichten | Schreiben“ und formulieren Sie den Kündigungswunsch. Anschließend bestätigen Sie den Versand der Nachricht mit einer mTAN.
  • Kündigung per Post: Nutzen Sie bitte unser Formular Auftrag zur Auflösung eines Tagesgeldkontos

Festgeld:

Ein Opel Bank Festgeld ist nicht nur für Sie eine sichere An­gelegenheit, sondern auch für uns. Die vorzeitige Kündigung eines Festgeldvertrags gestatten wir daher nur in Ausnahmesituationen. Ein rechtlicher Anspruch auf eine vorzeitige Kündigung besteht nicht. Bitte begründen Sie daher Ihren vorzeitigen Kündigungswunsch ausführlich.

Wählen Sie hierzu bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

  • Kündigung per Opel Bank eBanking: Melden Sie sich im Opel Bank an. Wählen Sie hierzu den Menüpunkt „Nachrichten | Schreiben“ und formulieren Sie den Kündigungswunsch. Anschließend bestätigen Sie den Versand der Nachricht mit einer mTAN.
  • Kündigung per Post: Formulieren Sie Ihren Kündigungswunsch schriftlich und senden Sie uns diesen, eigenhändig unterschrieben, per Post.

Ihr PC, Tablet oder Smartphone muss über eine stabile Internetverbindung und einen aktuellen Internetbrowser verfügen.

Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir grundsätzlich die Nutzung der aktuellsten Browserversion. Für die Nutzung des eBanking ist jedoch mindestens eine der folgenden Versionen erforderlich:

  • Internet Explorer (ab Version 11, Windows 7)
  • Mozilla Firefox (ab Version 27)
  • Chrome (ab Version 31)
  • Safari (ab Version 9)

Um alle Funktionalitäten korrekt nutzen zu können, sollten Sie in ihrem Browser Java Script aktivieren. Wir empfehlen Cookies zuzulassen, damit wir unsere Angebote Ihren Interessen besser anpassen können.

Adressänderung:

Melden Sie sich für eine Adressänderung bitte im Opel Bank eBanking an. Klicken Sie dort auf „Service“ und nehmen Sie dann unter dem Menüpunkt „Persönliche Daten“ die Anpassung Ihrer Adressdaten vor. Abschließend müssen Sie die Änderung mit einer mTAN bestätigen. Diese wird Ihnen per SMS auf Ihr Mobiltelefon geschickt.

Adressänderung für mein Kind:

Melden Sie sich für eine Adressänderung ihres Kindes bitte im Opel Bank eBanking an. Klicken Sie dort auf „Service“ und laden Sie sich dort unter dem Menüpunkt „Persönliche Daten“ das Formular „Stammdaten für Minderjährigen ändern“ herunter. Tragen Sie dort die Anpassungen ein und senden Sie uns das Formular, eigenhändig unterschrieben, per Post. Wir nehmen dann gerne die gewünschten Änderungen vor.

Namens- oder Familienstandsänderung:

Melden Sie sich für eine Namens- oder Familienstandsänderung bitte im Opel Bank eBanking an. Klicken Sie dort auf „Service“ und laden Sie sich dort unter dem Menüpunkt „Persönliche Daten“ das Formular „Name oder Familienstand ändern“ herunter.

Schicken Sie uns anschließend das vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Dokument unter Beifügung der entsprechenden Nachweisunterlagen per Post. Wir nehmen dann gerne die gewünschten Änderungen vor.

Änderung der Mobilfunknummer:

Eine Änderung Ihrer Mobilfunknummer zur Nutzung des mTAN-Verfahrens können Sie nur schriftlich vornehmen. Das dafür benötigte Formular finden Sie im Opel Bank eBanking unter „Service“. Klicken sie dort auf „PIN/mTAN“ und laden Sie sich das Formular „Mobilfunknummer ändern/entsperren“ herunter. Bitte senden Sie uns dieses komplett ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben per Post. Wir nehmen dann gerne die gewünschten Änderungen vor.

Sie können sich Ihren Kontostand und die Umsätze täglich im Opel Bank eBanking anzeigen lassen und auf Wunsch ausdrucken.

Beim Tagesgeld erhalten Sie monatlich Kontoauszüge in Ihr ePostfach (Nachrichteneingang) eingestellt. Beim Festgeld stellen wir Ihnen jährlich, bezogen auf das Eröffnungsdatum des Festgeldes, Auszüge in Ihrem ePostfach (Nachrichteneingang) zur Verfügung.

Zur Anzeige eines Todesfalls nutzen Sie bitte das Formular Todesfallanzeige

Kunde werden

Die Opel Bank hat keine eigene App. Die Internetseiten und das Opel Banke eBanking sind jedoch für mobile Geräte optimiert, so dass auch ohne App eine gute Darstellung auf mobilen Geräten gegeben ist.

Derzeit bietet die Opel Bank keine Gemeinschaftskonten an. Es besteht jedoch die Möglichkeit für ein Einzelkonto eine Vollmacht zu erteilen. Ein Bevollmächtigter kann z.B. Transaktionen ausführen und Festgelder beantragen.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben einen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland
  • Sie verfügen über ein Mobiltelefon mit einer deutschen Mobilfunknummer
  • Sie haben eine gültige E-Mail-Adresse
  • Sie werden das Konto ausschließlich privat nutzen
  • Bei dem Anlagebetrag handelt es sich um Privatvermögen

Bei der Geldanlage für Kinder müssen die folgenden Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein:

  • Ihr Kind und alle ges. Vertreter haben einen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland
  • Sie haben die Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Sofern Sie alleine sorgeberechtigt sind, führen Sie den entsprechenden Nachweis

Hinweis: Das Konto kann nur von den gesetzlichen Vertretern eröffnet werden, nicht von dem Minderjährigen selbst. Für die gesetzlichen Vertreter gelten die Voraussetzungen zur Kontoeröffnung. Firmen und Vereine können bei der Opel Bank kein Konto eröffnen.

Wenn Sie noch keine Geldanlage bei der Opel Bank haben:

Sie können Ihr Tagesgeld oder Festgeld in wenigen Minuten online eröffnen. Wählen Sie dazu auf der Internetseite die Geldanlage „Tagesgeld“ oder „Festgeld“ und folgen Sie den dortigen Anweisungen zum Abschluss Ihrer gewünschten Geldanlage. Ihre IBAN (Kontonummer) teilen wir Ihnen direkt nach der Antragsstellung mit. So verlieren Sie keine Zeit und können Ihr Erspartes sofort auf Ihr neues Konto bei der Opel Bank übertragen.

Nach der Online-Eröffnung Ihres Opel Bank Tages- oder Festgelds müssen Sie uns die Kontoeröffnung noch schriftlich bestätigen. Folgen Sie hierzu einfach diesen drei Schritten:

  1. Nach Abschluss der Online-Eröffnung steht Ihnen der Kontoeröffnungsantrag zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung. Drucken Sie diesen bitte vollständig aus und unterschreiben ihn.
  2. Den unterschriebenen Kontoeröffnungsantrag (sowie ggf. notwendige Begleitdokumente) senden Sie in einem unfrankierten Umschlag an:
    Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland, Kundenservice Geldanlage, Postfach 34 43, 90016 Nürnberg
  3. Weisen Sie Ihre Identität nach; dies können Sie in einer Postfiliale Ihrer Wahl durchführen lassen. Hierfür benötigen Sie den POSTIDENT-Coupon aus den Kontoeröffnungsunterlagen sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ausländische Staatsangehörige benötigen einen Reisepass oder eine dem deutschen Personalausweis entsprechende amtliche Identitätskarte mit Lichtbild und Unterschrift des Inhabers. Der Mitarbeiter nimmt von Ihrem Ausweis die Angaben zur Person und die benötigten Ausweisdaten (Ausweisnummer, Ausstellungsbehörde etc.) auf. Sie prüfen die erfassten Angaben und bestätigen diese durch Ihre Unterschrift.

Nach Zugang und Prüfung der Antragsunterlagen senden wir Ihnen Ihre Benutzerkennung und PIN für den Zugang zum Opel Bank eBanking in zwei separaten Schreiben postalisch zu.

Aus Sicherheitsgründen müssen Sie die mitgeteilte PIN bei der ersten Anmeldung im Opel Bank eBanking ändern. Die Änderung muss durch eine mTAN bestätigt werden. Die mTAN senden wir Ihnen an die bei uns hinterlegte Mobilfunknummer. Halten Sie dazu bitte Ihr Mobiltelefon bereit. Dies bietet Ihnen einen zusätzlichen Schutz vor einem unbefugten Zugriff.

Hinweis: Zu Ihrem Festgeld wird automatisch ein Tagesgeldkonto eröffnet. Das Tagesgeldkonto wird als Verrechnungskonto für das Festgeld genutzt. Das bedeutet, dass alle Zahlungen zum und vom Festgeld über das Tagesgeldkonto laufen.

Wenn Sie bereits eine Geldanlage bei der Opel Bank haben:

Als Bestandskunde können Sie kein weiteres Tagesgeldkonto mehr eröffnen. Sie können aber Gelder auf Ihrem Tagesgeldkonto fest anlegen. Melden Sie sich hierzu im Opel Bank eBanking an und wählen Sie dort den Menüpunkt „Geldanlagen | Festgeld eröffnen“.

Wenn Sie Geld für Ihr Kind anlegen möchten:

Die Kontoeröffnung für ein Kind unterscheidet sich nicht von den zuvor genannten Schritten. Lediglich müssen weitere Nachweise erbracht und ggf. ein zweiter gesetzl. Vertreter benannt werden.

Wenn Sie sich für eine Geldanlage bei der Opel Bank entscheiden, stimmen Sie mit Ihrer schriftlichen Bestätigung der Kontoeröffnung unseren Vertragsbedingungen zu.
Hier können Sie unsere Vertragsbedingungen jederzeit einsehen und nachlesen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Informationen zum Fernabsatzgesetz

Sonderbedingungen für das Opel Bank eBanking

Besondere Bedingungen für das Opel Bank Tagesgeld

Besondere Bedingungen für das Opel Bank Festgeld

Merkblatt zur Einlagensicherung

Steuern & Bescheinigungen

Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 den sog. Sparer-Pauschbetrag ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wie folgt erhöht:

  • für Alleinstehende: von 801 EUR auf 1.000 EUR
  • für Verheiratete/Lebenspartner: von 1.602 EUR auf 2.000 EUR

Die Erhöhung gilt mit Wirkung zum 1. Januar 2023. Der Gesetzgeber hat dabei vorgesehen, dass die Erhöhung eines Freistellungsauftrags für die Kunden durch die Banken automatisch erfolgt, um die technische Umsetzung einfacher zu gestalten (§ 52 (43) EStG). Haben Sie uns bereits einen Freistellungsauftrag erteilt, passen wir folglich dessen Höhe ab 2023 automatisch an. Bei Teil-Freistellungsaufträgen erfolgt eine prozentuale Erhöhung um 24,844%, aufgerundet auf den nächsthöheren vollen Eurobetrag.

BEISPIELE:

  1. Ein Ehepaar hat uns einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag über 1.602 EUR erteilt. In diesem Fall wird der Betrag automatisch an die neue gesetzliche Höhe von 2.000 EUR angepasst.
  2. Eine Alleinstehende hat uns einen Teil-Freistellungsauftrag über 300 EUR erteilt. In diesem Fall erhöht sich der Betrag automatisiert auf 300 EUR x 24,844% = 75 EUR, so dass der Freistellungsauftrag in Höhe von insgesamt 375 EUR berücksichtigt wird.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind oder Sie sich eine andere Verteilung Ihres Sparer-Pauschbetrags wünschen, können Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrags selbstverständlich abändern.

WICHTIG: Erteilen Sie uns in 2022 einen neuen Freistellungsauftrag, der erst ab 2023 gültig ist, erfolgt keine automatische Anpassung. Falls gewünscht, nehmen Sie die Anpassung bitte eigenständig vor.

Wie Sie die Höhe Ihres Freistellungsauftrags anpassen, können Sie hier nachlesen.

Wie Sie aus der Presse und anderen Quellen entnommen haben, fällt der Solidaritätszuschlag seit dem Jahr 2021 je nach Höhe des Einkommens weg oder wird abgeschmolzen. Dabei kommt es auf die steuerliche Situation des Einzelnen an.

Bei Kapitalerträgen (Zinsen) sind Banken jedoch nach wie vor verpflichtet, den Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, sofern kein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an Ihren steuerlichen Berater.

Eine Vielzahl von Staaten hat in den letzten Jahren Vereinbarungen getroffen, die den gegenseitigen Austausch steuerrelevanter Daten ihrer Staatsbürger vorsehen. FATCA und CRS sind Bestandteile dieses Informationsaustauschs und sollen die Steuerehrlichkeit weltweit fördern.

FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten, das den automatischen Austausch steuerrelevanter Daten zwischen diesen beiden Staaten regelt. Hierdurch wird eine effektive Besteuerung sichergestellt, wenn eine Person in den Vereinigten Staaten steuerpflichtig ist und Einkünfte aus Kapitalerträgen in anderen Ländern erwirtschaftet. FATCA hat zudem das Ziel, der Steuerhinterziehung von US-steuerpflichtigen Bürgern und/oder Unternehmen entgegenzuwirken und damit zugleich das Steueraufkommen zu erhöhen.

In Anlehnung an dieses Abkommen haben sich zwischenzeitlich mehr als 90 Staaten und Gebiete auf den gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten verständigt. Hierzu wurde ein einheitliches Verfahren – der Common Reporting Standard (CRS) entwickelt.

Im Rahmen dieser Abkommen ist die Opel Bank als deutsches Finanzinstitut dazu verpflichtet, Daten einer ausländischen Steuerpflicht an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Vom BZSt werden folgende Daten an die zuständige ausländische Steuerbehörde übermittelt: Die gesetzlich erforderlichen Daten, Steueridentifikationsnummer(n), Kontonummer(n), Kontosalden und Kapitalerträge.

Wann betrifft mich FATCA/CRS und was muss ich beachten?

Wenn Sie ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig/steuerpflichtig sind, betrifft Sie FATCA und CRS nicht. In diesem Fall müssen Sie nichts tun. Wenn Sie eine steuerliche Ansässigkeit/Steuerpflicht außerhalb Deutschlands besitzen, teilen Sie uns dies bitte mit. Im Rahmen Ihrer Kontoeröffnung erhalten Sie von uns ein Formular, das Sie bitte ausgefüllt an uns zurück senden. Sie versichern uns damit auch, dass Sie uns, sollte im Laufe der Zeit eine Steuerpflicht außerhalb Deutschlands entstehen, alle relevanten Daten jederzeit mitteilen. Sollten Sie bereits Kunde bei der Opel Bank sein, erhalten Sie von uns ein separates Formular.

Darüber hinaus prüfen wir unsere Kundendaten regelmäßig auf Indizien, die auf eine Steuerpflicht außerhalb Deutschlands hindeuten. Sollte uns hierbei ein Indiz bei Ihnen auffallen, werden Sie von uns benachrichtigt.

Weitere Informationen und Veröffentlichungen zu den aktuellen Gesetzen und Vorschriften sowie alle benötigten Unterlagen erhalten US-Personen u. a. auf der Internetseite der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde. Zusätzlich steht die Außenstelle des IRS (Internal Revenue Service) der US-amerikanischen Botschaft in Berlin für Rückfragen von US-Personen bzgl. einer ggf. erforderlichen Steuererklärung in den USA sowie für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Sollten Sie weitere Fragen zu CRS haben, finden Sie ausführliche Information auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Sie erhalten Ihre Jahressteuerbescheinigung für das Vorjahr jeweils bis spätestens Ende Februar des laufenden Jahres in Ihr ePostfach im Opel Bank eBanking. Diese können Sie sich künftig ausdrucken und im Rahmen Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

 

HINWEISE UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSITIONEN IHRER JAHRESSTEUERBESCHEINIGUNG

Kapitalerträge: Die Zeile „Kapitalerträge“ enthält alle Zinserträge, die Sie im abgelaufenen Kalenderjahr bei der Opel Bank erwirtschaftet haben.

In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag: Jeder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Person steht der sogenannte Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Zusammenveranlagten Ehegatten steht ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.602 Euro zur Verfügung. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe können vom Steuerabzug befreit werden. Hierfür reichen Sie uns bitte einen entsprechenden Freistellungsauftrag ein.

Die Position „In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag“ gibt Aufschluss darüber, in welcher Höhe Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag bei der Opel Bank ausgeschöpft haben, sofern Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Falls Sie bisher davon abgesehen haben, einen Freistellungsauftrag einzureichen, haben Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung die Möglichkeit, den vollständigen Sparer-Pauschbetrag geltend zu machen.

Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer: Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. D.h. sämtliche Kapitalerträge werden nach Berücksichtigung Ihres Freistellungsauftrags mit 25 % besteuert.  Die Zeile „Kapitalertragsteuer“ zeigt die Höhe der von der Opel Bank abgeführten Kapitalertragsteuer für Ihre Geldanlagen. Die Höhe der Kapitalertragsteuer dient als Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt grundsätzlich 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer. Sofern Sie einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, führen wir für Sie zusätzlich zum Solidaritätszuschlag Kirchensteuer ab.  Die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich in der Regel an der Höhe der zu zahlenden Kapitalertragsteuer und einem länder- beziehungsweise konfessionsabhängigen Prozentsatz, der in vielen Fällen zwischen  8 % und 9 % liegt. Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der Kapitalertragsteuer von 25 % verringert, sofern eine Kirchensteuerpflicht besteht.

Die Opel Bank übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Hinweise keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung ersetzen. Für weitere Informationen befragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Ersatzsteuerbescheinigung

Eine Ersatzsteuerbescheinigung erhalten Sie über das Formular Auftrag zur Ausstellung einer Ersatzsteuerbescheinigung.

Hier finden Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen rund um den Jahreswechsel.

Termin/Frist Wo bzw. Wie?
Jahressteuerbescheinigung (zur Vorlage beim Finanzamt) bis 28. Februar 2023 in Ihrem ePostfach im Opel Bank eBanking
Weitere Informationen
Freistellungsauftrag für 2022 bis 30. Dezember 2022 per Auftrag über das Opel Bank eBanking
Freistellungsauftrag für 2023 ab sofort per Auftrag über das Opel Bank eBanking
Nichtveranlagungsbescheinigung bis 30. Dezember 2022 Einreichung im Original
Verfügungen auf Referenzkonto (Gutschrift vor Weihnachten) bis 23. Dezember 2022
14:00 Uhr
per Überweisung über das Opel Bank eBanking
Verfügungen auf Referenzkonto (Gutschrift in 2022) bis 30. Dezember 2022
14:00 Uhr
per Überweisung über das Opel Bank eBanking
Kundenservice Erreichbarkeit Bitte haben Sie Verständnis, dass wir am 24., 25. und 26. Dezember 2022 sowie am 31. Dezember 2022 und 1. Januar 2023 aufgrund der Feiertage nicht erreichbar sind.
An allen anderen Tagen erreichen Sie uns montags bis freitags in der Zeit von 10 bis 15 Uhr.

 

Einzel-Freistellungsauftrag:

Die Erteilung oder Änderung eines Freistellungsauftrags ist bequem im Opel Bank eBanking unter dem Menüpunkt „Service“ unter „Freistellungsauftrag“ möglich. Dort können Sie auch bestehende Daten einsehen. Der erteilte Auftrag gilt für alle unter Ihrem Namen geführte Geldanlagen.

Gemeinschafts-Freistellungsauftrag:

Melden Sie sich im Opel Bank eBanking an. Gehen Sie auf den Menüpunkt „Service“ und klicken Sie dort auf „Freistellungsauftrag“. Laden Sie sich dort das Formular „Gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ herunter. Senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben an die Opel Bank. Wir richten dann gerne den gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag für Sie ein.

Freistellungsauftrag für Kinder:

Melden Sie sich im Opel Bank eBanking an. Gehen Sie auf den Menüpunkt „Service“ und klicken Sie dort auf „Freistellungsauftrag“. Laden Sie sich dort das Formular „Freistellungsauftrag für Minderjährige“ herunter. Senden Sie dieses ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an die Opel Bank. Wir richten dann gerne den Freistellungsauftrag für Ihr Kind ein.

Sie können den Freistellungsauftrag befristet oder unbefristet erteilen.

Freistellungsaufträge sind grundsätzlich vom 1. Januar (bzw. Beginn der Geschäftsverbindung) bis 31. Dezember eines Jahres gültig.

Sie können allerdings eine automatische Übernahme der Freistellungsdaten für das Folgejahr in Ihrem Opel Bank eBanking einstellen, in dem Sie den Freistellungsauftrag „bis auf weiteres“. erteilen. Eine rückwirkende Einrichtung des Freistellungsauftrages für bereits abgelaufene Kalenderjahre ist nicht möglich.

Die Abführung des Kirchensteueranteils Ihrer Abgeltungssteuer an das Finanzamt erfolgt automatisch, sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind.

Um den Kirchensteuerabzug vornehmen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Religionszugehörigkeit in Form eines verschlüsselten Kennzeichens beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen. Das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den geltenden Kirchensteuersatz. Die Abfrage erfolgt einmal jährlich zwischen dem 1. September und 31. Oktober.

Hinweis: Sie können bis zum 30. Juni jeden Jahres für das folgende Steuerjahr dem Datenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Eine Abführung seitens der Opel Bank findet dann nicht mehr statt. Als Folge wird Sie das Finanzamt auffordern eine Steuererklärung abzugeben.

Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, die Steueridentifikationsnummer aller Kontoinhaber und der Personen, die über Ihre Geldanlage bei der Opel Bank verfügen können, an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Vermeiden Sie die wiederholte Eingabe Ihrer Daten und eröffnen Sie Ihr Konto erst, wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer zur Hand haben. Bei Abschluss einer Geldanlage für Ihr Kind benötigen Sie die Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes sowie die der/des gesetzlichen Vertreter(s).

Tipp: In der Regel finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer im Einkommensteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern.

Was ist die Steueridentifikationsnummer?

Die Steueridentifikationsnummer ist eine persönliche, lebenslang gültige Identifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Bürger vergeben wird. Sie ist elfstellig und nicht identisch mit der Steuernummer oder der elektronischen Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN).