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Fragen & Antworten zur Autofinanzierung

Häufige Fragen

Nach vollständiger Ablösung Ihres Darlehensvertrags erhalten Sie den Kfz-Brief unaufgefordert innerhalb von 10 Tagen zugeschickt. Voraussetzung hierfür ist, dass keine offenen Gebühren vorhanden sind und uns Ihre aktuelle Anschrift bekannt ist.

Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, teilen Sie uns Ihre aktuelle Adresse bequem über das Kontaktformular mit. Für die Prüfung Ihrer Anfrage benötigen wir aus Sicherheitsgründen folgende Angaben von Ihnen:

  • Name und Vorname
  • Kfz-Kennzeichen
  • Kunden- oder Vertragsnummer (alternativ: Jahr des Vertragsbeginns)

Haben Sie sich während der Laufzeit Ihres Vertrags für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert, können Sie hier bis zu 60 Tage nach Vertragsende eventuell offene Kosten oder Gebühren  einsehen und bei Bedarf auch Ihre Anschrift aktualisieren. Wählen Sie hierfür nach der Anmeldung den entsprechenden Vertrag mit einem Klick auf die Vertragsnummer aus.

Sollte es zu Ihrem abgelösten Darlehen noch offene Kosten oder Gebühren geben, überweisen Sie den entsprechenden Betrag bitte unter Angabe Ihrer Vertragsnummer im Verwendungszweck auf das folgende Konto der Opel Bank:

IBAN: DE11500400000600014500
BIC: COBADEFFXXX

Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen bzw. den Kfz-Brief-Versand (erneut) veranlassen.

Sie haben ein Anliegen, das sich nicht über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung lösen lässt? Für einen persönlichen Kontakt ohne Wartezeiten erreichen Sie uns innerhalb unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) auch über den Chat auf unserer Internetseite.

Klicken Sie im Chatfenster am rechten unteren Seitenrand auf „Frage stellen“ und stimmen Sie den Datenschutzinformationen zu. Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anfrage halten Sie wenn möglich Ihre Kunden- oder Vertragsnummer bereit.

Am Ende jedes Gesprächs haben Sie die Möglichkeit, uns Ihr Feedback zu übermitteln.

Die Differenzkaskoversicherung schützt Sie im Totalschaden oder bei Diebstahl vor finanziellen Verlusten.

Sie ist auch unter dem Namen „GAP-Versicherung“ bekannt. Die GAP-Versicherung  (im Englischen „Lücke“) soll bei Totalverlust die Lücke zwischen der Leistung der Autoversicherung (Wiederbeschaffungswert) und dem Negativsaldo bei der Bank (Basisdeckung) bzw. dem Kaufpreis (Topdeckung) schließen.

Um das Konto für die monatliche Abbuchung Ihrer Rate zu ändern, benötigen wir für die neue Bankverbindung ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen. Eine Anpassung Ihrer Bankverbindung aufgrund einer Mitteilung per E-Mail oder über das Kontaktformular ist daher nicht möglich.

Über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung übermitteln Sie uns Ihre Änderung ebenfalls bequem online:

  1. Wählen Sie in der Übersicht Ihren Vertrag mit Klick auf die Vertragsnummer aus.
  2. Im Menüpunkt „Bankverbindung“ sehen Sie Ihre aktuell hinterlegten Daten und können uns über „Bankverbindung ändern“ Ihre neue Bankverbindung übermitteln. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre neue IBAN.

Bitte beachten Sie, dass die Abbuchung der monatlichen Raten ausschließlich von einem Konto erfolgen darf, von dem Sie als unser Vertragspartner (Mit-)Kontoinhaber sind.

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, die Steueridentifikationsnummer (SteuerID) aller Darlehensnehmer abzufragen. Wenn Sie bei Vertragsschluss Ihre SteuerID nicht zur Hand hatten, kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und fragen diese beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Alternativ können Sie uns Ihre SteuerID nach Erhalt des Willkommensbriefs, der Ihre Vertragsnummer enthält, über das entsprechende Formular übermitteln:

Bitte beachten Sie, dass der Willkommensbrief erst nach Übergabe des Fahrzeugs versendet wird. Bei Neufahrzeugen kann dies bis zu vier Monate dauern.

Tipp: In der Regel finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer im Einkommensteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Was ist die Steueridentifikationsnummer? Die Steueridentifikationsnummer ist eine persönliche, lebenslang gültige Identifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Bürger vergeben wird. Sie ist elfstellig und nicht identisch mit der Steuernummer oder der elektronischen Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN).

Finanzierung & Leasing – Servicebereich

Die Kunden- bzw. Vertragsnummer, die Sie für die Registrierung für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung benötigen, finden Sie beispielsweise auf dem Willkommensschreiben, das Sie kurz nach Fahrzeugauslieferung von uns erhalten haben. Unterstützung finden Sie auch in unserem Merkblatt zur Registrierung.

Wichtig: Die Anmeldung im Servicebereich funktioniert ausschließlich mit Ihrer Kundennummer, auch wenn Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer registriert haben. 

Sie finden Ihre Kundennummer nicht? Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Registrieren Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer.
  2. Nach erfolgreicher Registrierung folgen Sie dem Link „Kundennummer/Passwort vergessen“ auf der Anmeldeseite des Servicebereichs.
  3. Klicken Sie auf den Button „KUNDENNUMMER VERGESSEN“ und tragen Sie die erforderlichen Daten ein.

Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung als 2. Leasing- bzw. Darlehensnehmer und Bürge nicht möglich ist.

Wurde der Fahrzeugschein verloren oder gestohlen, muss dies bei der zuständigen Kfz-Behörde gemeldet werden, die den alten Schein ausgestellt hat. Im Falle des Diebstahls sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Die Zulassungsstelle händigt Ihnen eine Verlustbestätigung aus, die dazu ermächtigt, das Fahrzeug eine Woche ohne offizielles Dokument zu nutzen. Gleichzeitig muss ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Neubeantragung:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung)
  • evtl. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (meistens nicht mehr benötigt)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • Bei Verlust des Kfz-Scheins muss der Halter eine eidesstattliche Erklärung erbringen, indem er das Abhandenkommen des Dokuments versichert; ggf. Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • Eine formlose Verlusterklärung
  • Eine Vollmacht und einen Identitätsnachweis des Vollmachtgebers, wenn nicht der Halter, sondern eine andere Person die Zulassungsbehörde aufsucht

Taucht ein verloren geglaubter Schein wieder auf, muss dieser bei der Zulassungsstelle abgegeben und entwertet werden. Es darf stets nur ein gültiges Dokument geben.

Das Fehlen von Links/Buttons hat normalerweise mit den Sicherheitseinstellungen Ihres E-Mail-Programms bei Spam-Verdacht zu tun. Es gibt folgende Möglichkeiten/Lösungen:

  1. Links sind blockiert, da der Absender der E-Mail nicht bekannt ist. In diesem Fall fügen Sie den Absender Ihrem Adressbuch hinzu oder bestätigen Sie den entsprechenden Sicherheitshinweis („Links aktivieren“).
  2. Links wurden automatisch entfernt. Hier empfehlen wir, die E-Mail direkt in der App auf Ihrem Smartphone (sofern vorhanden) oder in einem Internetbrowser zu öffnen, so dass die E-Mail gar nicht erst in das E-Mail-Programm „eingeht“. Von dort klicken Sie auf den Button „Passwort wählen“ und schließen die Registrierung ab.

Sollten Sie die E-Mail bereits gelöscht haben, können Sie sich mit Ihrer Vertrags- oder Kundennummer problemlos erneut registrieren.

Kunden der Opel Bank steht der Servicebereich für Leasing und Finanzierung zur Verfügung. Mit der Nutzung des Servicebereichs vermeiden Sie grundsätzlich Wartezeiten und können jederzeit:

  • Ihre Vertragsdetails und Ihren Zahlungsplan einsehen.
  • Ihre persönlichen Daten prüfen, ergänzen und korrigieren.
  • Ihre Bankverbindung aktualisieren.
  • das Fälligkeitsdatum des monatlichen Lastschrifteinzugs ändern.
  • den Versand des Kfz-Briefs veranlassen, sofern Änderungen einzutragen sind.
  • sich für oder gegen Werbung von Opel Financial Services entscheiden.

Lesen Sie hier nach, wie Sie sich für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registrieren.

Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns ein persönliches Anliegen. Zum Schutz vor unberechtigten Zugriffen auf Ihre Daten folgen wir einem mehrstufigen Registrierungsprozess. Bitte stellen Sie sicher, Zugriff auf Ihre E-Mails zu haben.

  1. Starten Sie die Registrierung hier: zur Registrierung
  2. Geben Sie dann Ihre persönlichen Daten ein und klicken Sie auf „Weiter“.
  3. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, in der Sie auf den Button „PASSWORT WÄHLEN“ klicken.
  4. Sie werden auf eine Internetseite geleitet, auf der Sie Ihr persönliches Passwort vergeben. Sobald Sie auf „Weiter“ geklickt haben, werden Sie zurück zur Loginseite geleitet, wo Sie sich mit Ihrer Kunden- bzw. Vertragsnummer und dem persönlichen Passwort anmelden können.

Unterstützung finden Sie auch in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kunden- bzw. Vertragsnummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Hinweis: Die Vertrags- bzw. Kundennummer, die Sie für die Registrierung benötigen, finden Sie beispielsweise auf dem Willkommensschreiben, das Sie kurz nach Fahrzeugauslieferung von uns erhalten haben.

Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung als 2. Leasing- bzw. Darlehensnehmer und Bürge nicht möglich ist.

Sollten Sie bei der Registrierung versehentlich eine falsche E-Mail-Adresse eingetragen haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrer E-Mail-Adresse erneut registrieren. Wenn Sie sicher sind, dass die eingegebene E-Mail-Adresse korrekt war, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.

Falls Sie die Registrierung auch bei einem erneuten Versuch nicht erfolgreich abschließen können, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular oder nutzen Sie den Live Chat.

Der Mitantragsteller hat keine Möglichkeit, sich für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung zu registrieren.

Eine Registrierung nach Vertragsende ist leider nicht möglich. Haben Sie sich vor Vertragsende registriert, bleibt Ihr Zugang 60 Tage nach Vertragsende gültig und Sie können Ihre Daten einsehen.

Falls Sie Ihren Zugang versehentlich gesperrt haben, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@opelbank.de oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch (Auswahlmöglichkeit 4, „alle anderen Anliegen“).

KUNDENSERVICE LEASING, FINANZIERUNG UND VERSICHERUNG:

Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr

Telefon 06142 2207000
E-Mail info@opelbank.de

Finanzierung & Leasing - Vertragsführung

Die Kunden- bzw. Vertragsnummer, die Sie für die Registrierung für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung benötigen, finden Sie beispielsweise auf dem Willkommensschreiben, das Sie kurz nach Fahrzeugauslieferung von uns erhalten haben. Unterstützung finden Sie auch in unserem Merkblatt zur Registrierung.

Wichtig: Die Anmeldung im Servicebereich funktioniert ausschließlich mit Ihrer Kundennummer, auch wenn Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer registriert haben. 

Sie finden Ihre Kundennummer nicht? Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Registrieren Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer.
  2. Nach erfolgreicher Registrierung folgen Sie dem Link „Kundennummer/Passwort vergessen“ auf der Anmeldeseite des Servicebereichs.
  3. Klicken Sie auf den Button „KUNDENNUMMER VERGESSEN“ und tragen Sie die erforderlichen Daten ein.

Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung als 2. Leasing- bzw. Darlehensnehmer und Bürge nicht möglich ist.

Sie haben ein Anliegen, das sich nicht über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung lösen lässt? Für einen persönlichen Kontakt ohne Wartezeiten erreichen Sie uns innerhalb unserer Servicezeiten (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) auch über den Chat auf unserer Internetseite.

Klicken Sie im Chatfenster am rechten unteren Seitenrand auf „Frage stellen“ und stimmen Sie den Datenschutzinformationen zu. Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Anfrage halten Sie wenn möglich Ihre Kunden- oder Vertragsnummer bereit.

Am Ende jedes Gesprächs haben Sie die Möglichkeit, uns Ihr Feedback zu übermitteln.

Wenn Ihr Bankkonto zum Zeitpunkt der Abbuchung der monatlichen Rate nicht über ausreichend Deckung verfügt, kommt es zu einer Rücklastschrift, d. h. der Lastschrifteinzug war nicht erfolgreich und die Rate steht aus. In diesem Fall passiert Folgendes:

  1. Sie werden per Post darüber informiert, dass der Einzug der Rate nicht ordnungsgemäß erfolgen konnte.
  2. Etwa 11 bis 13 Tage nach dem ursprünglichen (erfolglosen) Rateneinzug, wird der Lastschrifteinzug erneut angestoßen.

Hinweis: Sollte es aufgrund zeitlicher Überschneidungen zu einem Lastschrifteinzug kommen, obwohl Sie Ihre Rate in der Zwischenzeit überwiesen haben, machen Sie bitte von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch. Der Widerspruch ist für Sie kostenlos und Sie können diesen entweder direkt über Ihr Online-Banking oder gegenüber Ihrer Bank veranlassen.

Wurde der Fahrzeugschein verloren oder gestohlen, muss dies bei der zuständigen Kfz-Behörde gemeldet werden, die den alten Schein ausgestellt hat. Im Falle des Diebstahls sollten Sie eine Anzeige bei der Polizei aufgeben. Die Zulassungsstelle händigt Ihnen eine Verlustbestätigung aus, die dazu ermächtigt, das Fahrzeug eine Woche ohne offizielles Dokument zu nutzen. Gleichzeitig muss ein neuer Fahrzeugschein beantragt werden.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Neubeantragung:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung)
  • evtl. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (meistens nicht mehr benötigt)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • Bei Verlust des Kfz-Scheins muss der Halter eine eidesstattliche Erklärung erbringen, indem er das Abhandenkommen des Dokuments versichert; ggf. Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • Eine formlose Verlusterklärung
  • Eine Vollmacht und einen Identitätsnachweis des Vollmachtgebers, wenn nicht der Halter, sondern eine andere Person die Zulassungsbehörde aufsucht

Taucht ein verloren geglaubter Schein wieder auf, muss dieser bei der Zulassungsstelle abgegeben und entwertet werden. Es darf stets nur ein gültiges Dokument geben.

Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns am Herzen. Wenn Sie Anlass für eine Beschwerde verspüren, tut uns das sehr Leid. Dennoch freuen wir uns, wenn Sie sich die Zeit nehmen, uns mitzuteilen, warum Sie verärgert sind.

Für die Übermittlung Ihrer Beschwerde stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Telefonisch über die entsprechende Servicerufnummer
  • Per E-Mail an den jeweiligen Kundenservice
    Finanzierung und Leasing info@opelbank.de
    Geldanlage geldanlage@opelbank.de
  • Per E-Mail an die zentrale Beschwerdestelle beschwerden@opelbank.de
  • Schriftlich an die zentrale Beschwerdestelle
    Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland / Opel Leasing GmbH
    Beschwerdemanagement
    Mainzer Straße 190
    65428 Rüsselsheim am Main

Bitte übersenden Sie uns zur Vereinfachung der Bearbeitung mindestens folgende Angaben:

  • Name
  • Vertrags- bzw. Kundennummer
  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • involvierte Parteien
  • Grund der Beschwerde

Selbstverständlich werden wir Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung geben. Im Regelfall erhalten Sie innerhalb von 5 Tagen eine Antwort. Da wir den übermittelten Sachverhalt unter Umständen jedoch gründlich in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Fachabteilungen prüfen werden, bitten wir um Ihr Verständnis, dass unsere Antwort bis zu zwei Monate dauern kann. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Zwischenmeldung.

Alternativen zum Beschwerdeverfahren der Opel Bank sind die unter Punkt 21 und 22 unserer AGB beschriebenen Wege.

In unserer Datenschutzinformation finden Sie alles Wissenswerte rund um die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie uns im Rahmen Ihrer Beschwerde übermitteln.

Das Ende Ihrer Vertragslaufzeit können Sie bequem online einsehen.

Melden Sie sich hierfür im  Servicebereich für Leasing und Finanzierung an. Klicken Sie dann auf die Vertragsnummer des jeweiligen Vertrags. In den „Vertragsdetails“ sehen Sie, wann Ihr Vertrag endet.

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Bestimmte Änderungen müssen im Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen werden. Hierzu zählen insbesondere:

  • Namensänderung des Fahrzeughalters
  • Aktualisierung der Anschrift des Fahrzeughalters bei Umzug
  • An- und Abmeldung des Fahrzeugs
  • Änderungen von technischen Eintragungen

Hat sich Ihr Name geändert, nutzen Sie bitte das Formular Auftrag zur Namensänderung, in dem Sie auch die zuständige Kfz-Zulassungsstelle angeben können, an die wir den Kfz-Brief senden sollen. Für die übrigen Änderungen veranlassen Sie den Versand des Kfz-Briefs über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung bequem online:

  1. Wählen Sie die „Details“ des entsprechenden Vertrags aus.
  2. Unter dem Menüpunkt „Kfz-Brief“ können Sie den Kfz-Brief an eine Zulassungsstelle Ihrer Wahl schicken lassen. Wenn Sie den Versand des Kfz-Briefs beauftragt haben, erhalten Sie von uns ein Schreiben zu den nächsten Schritten.
  3. Sobald der Kfz-Brief bei der Zulassungsstelle vorliegt, können Sie die entsprechenden Änderungen dort  vornehmen lassen. Im Anschluss wird das Dokument zurück an die Opel Bank geschickt.

Wichtiger Hinweis: Wenn sich Ihre Anschrift geändert hat, aktualisieren Sie diese bitte auch unter dem Menüpunkt „Persönliche Informationen“ im Servicebereich für Leasing und Finanzierung.

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Um einen Halterwechsel eintragen zu lassen, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@opelbank.de oder kontaktieren unseren Kundenservice telefonisch (Auswahlmöglichkeit 4, „alle anderen Anliegen“).

KUNDENSERVICE LEASING, FINANZIERUNG UND VERSICHERUNG:

Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr
Telefon 06142 2207000
E-Mail info@opelbank.de

Das Fälligkeitsdatum Ihrer Zahlung / Ihrer Einzugsermächtigung können Sie online im Servicebereich für Leasing und Finanzierung ändern. Rufen Sie hierfür die Details des jeweiligen Vertrags auf, indem Sie auf die Vertragsnummer klicken. Unter dem Menüpunkt „Fälligkeitsdatum“ können Sie die gewünschte Änderung vornehmen.

Hinweis: Bei Leasingverträgen können Sie zwischen dem 1. und 15. eines Monats auswählen, die Anzahl der Änderungen während der Vertragslaufzeit ist auf eine beschränkt. Bei Kreditverträgen gibt es diese Einschränkungen nicht.

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Zahlungsplan und ausstehende Zahlungen finden Sie im Servicebereich für Leasing und Finanzierung unter den „Details“ des jeweiligen Vertrags. Unter dem Menüpunkt „Zahlungsplan“ sehen Sie eine Übersicht über alle bereits abgebuchten und noch zu leistenden Raten. Wenn Sie sich den Zahlungsplan ausdrucken möchten,  klicken Sie auf den Button „Speichern“ und  laden Sie sich das Dokument als PDF oder Excel-Datei herunter und drucken es aus.

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Um das Konto für die monatliche Abbuchung Ihrer Rate zu ändern, benötigen wir für die neue Bankverbindung ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen. Eine Anpassung Ihrer Bankverbindung aufgrund einer Mitteilung per E-Mail oder über das Kontaktformular ist daher nicht möglich.

Über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung übermitteln Sie uns Ihre Änderung ebenfalls bequem online:

  1. Wählen Sie in der Übersicht Ihren Vertrag mit Klick auf die Vertragsnummer aus.
  2. Im Menüpunkt „Bankverbindung“ sehen Sie Ihre aktuell hinterlegten Daten und können uns über „Bankverbindung ändern“ Ihre neue Bankverbindung übermitteln. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre neue IBAN.

Bitte beachten Sie, dass die Abbuchung der monatlichen Raten ausschließlich von einem Konto erfolgen darf, von dem Sie als unser Vertragspartner (Mit-)Kontoinhaber sind.

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Wenn Sie Ihre Rate fristgerecht bezahlt haben und Ihnen online jedoch angezeigt wird, dass Sie mit Ihrer Zahlung im Rückstand sind, kann dies an banküblichen Bearbeitungszeiten liegen.
Die Aktualisierung erfolgt für gewöhnlich am nächsten Werktag. Ist dies nicht der Fall, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@opelbank.de oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice telefonisch (Auswahlmöglichkeit 4, „alle anderen Anliegen“).

KUNDENSERVICE LEASING, FINANZIERUNG UND VERSICHERUNG:

Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr
Telefon 06142 2207000
E-Mail info@opelbank.de

Sie können Ihre persönlichen Daten wie Meldeadresse, E-Mail Adresse oder Telefonnummer bequem online im Servicebereich für Leasing und Finanzierung ändern.

Wählen Sie hier die „Details“ des jeweiligen Vertrags aus und klicken Sie auf „Persönliche Informationen I Ändern“, um die Änderungen vorzunehmen. Falls Sie mehrere Verträge bei der Opel Bank haben, wird Ihre Adresse automatisch für alle Verträge geändert. Bitte beachten Sie, dass eine derartige Änderung erst am darauffolgenden Tag sichtbar ist.

Hinweis: Eine Namensänderung ist online leider nicht möglich (siehe Wie kann ich meinen Namen ändern?).

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Für eine Namensänderung benötigen wir aus Sicherheitsgründen einen schriftlichen Nachweis. Bitte senden Sie uns eine Kopie des offiziellen Dokuments  zu Ihrer Namensänderung auf einem der folgenden Wege zu:

  • per Post: Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland, Kundenservice Autofinanzierung, 47790 Krefeld
  • per Fax: 03491 768259
  • per E-Mail: info@opelbank.de

Tipp: Mit dem Formular Auftrag zur Namensänderung müssen Sie nicht extra ein Anschreiben erstellen und können sicher sein, dass wir alle notwendigen Informationen erhalten. Sobald Ihre Daten aktualisiert sind, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung.

Wichtiger Hinweis für den Versand per E-Mail: Der Versand von E-Mail-Nachrichten erfolgt unverschlüsselt über das Internet und es kann keine Authentizitäts- oder Integritätsprüfung erfolgen. Damit besteht die Gefahr, dass sich Dritte vom Inhalt der E-Mail Kenntnis verschaffen und den Inhalt der E-Mail verfälschen können. Daher bitten wir Sie, insbesondere personenbezogene und sonstige sensible Daten ausschließlich über gesicherte Kanäle (Brief, Fax, etc.) zu übermitteln. Sollten Sie uns dennoch personenbezogene oder sonstige sensible Daten über E-Mail zukommen lassen, übernehmen wir hierfür keine Haftung. Eine solche Übermittlung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Kunden der Opel Bank steht der Servicebereich für Leasing und Finanzierung zur Verfügung. Mit der Nutzung des Servicebereichs vermeiden Sie grundsätzlich Wartezeiten und können jederzeit:

  • Ihre Vertragsdetails und Ihren Zahlungsplan einsehen.
  • Ihre persönlichen Daten prüfen, ergänzen und korrigieren.
  • Ihre Bankverbindung aktualisieren.
  • das Fälligkeitsdatum des monatlichen Lastschrifteinzugs ändern.
  • den Versand des Kfz-Briefs veranlassen, sofern Änderungen einzutragen sind.
  • sich für oder gegen Werbung von Opel Financial Services entscheiden.

Lesen Sie hier nach, wie Sie sich für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registrieren.

Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, die Steueridentifikationsnummer (SteuerID) aller Darlehensnehmer abzufragen. Wenn Sie bei Vertragsschluss Ihre SteuerID nicht zur Hand hatten, kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung nach und fragen diese beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Alternativ können Sie uns Ihre SteuerID nach Erhalt des Willkommensbriefs, der Ihre Vertragsnummer enthält, über das entsprechende Formular übermitteln:

Bitte beachten Sie, dass der Willkommensbrief erst nach Übergabe des Fahrzeugs versendet wird. Bei Neufahrzeugen kann dies bis zu vier Monate dauern.

Tipp: In der Regel finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer im Einkommensteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder im Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Was ist die Steueridentifikationsnummer? Die Steueridentifikationsnummer ist eine persönliche, lebenslang gültige Identifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Bürger vergeben wird. Sie ist elfstellig und nicht identisch mit der Steuernummer oder der elektronischen Transfer-Identifikations-Nummer (eTIN).

Um von unseren attraktiven Finanzierungs- und Leasingangeboten für Privat- und Gewerbekunden zu profitieren, kontaktieren Sie bitte Ihren Opel Partner. Den nächsten Opel Partner in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Finanzierung & Leasing - Leasing

Ab dem 1. Januar 2021 gilt wieder der reguläre USt-Satz in Höhe von 19 %.

Wichtig für Sie zu wissen:

  • ICH HABE EINEN LEASINGVERTRAG ZU 16 % UST ABGESCHLOSSEN; WIE WIRKT SICH DIE RÜCKKEHR ZUM REGULÄREN UST-SATZ IN HÖHE VON 19 % AUF MEINEN LAUFENDEN LEASINGVERTRAG AUS?
    Die Umsatzsteuer auf Ihre monatliche Rate für das Fahrzeug sowie auf ein ggf. abgeschlossenes FlexCare-Servicepaket erhöht sich um 3 %. Eine ggf. zusätzlich abgeschlossene Differenzkasko- und/oder Leasingratenversicherung werden unverändert mit 19 % Versicherungsteuer besteuert. Die angepasste monatliche Rate können Sie ab Anfang Januar 2021 im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.
    Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird automatisch die angepasste Rate von Ihrem Konto abgebucht.
    Eine eventuell zu Vertragsbeginn geleistete Leasingsonderzahlung erhöht sich anteilig für die Monate Ihrer Vertragslaufzeit, in denen der reguläre USt-Satz gilt. Die daraus entstehende USt-Differenz wird mit der Schlussabrechnung nach Vertragsende abgerechnet.
  • ICH HABE EINEN LEASINGVERTRAG ZU 16 % UST ABGESCHLOSSEN, DAS FAHRZEUG WIRD ABER ERST AB JANUAR AUSGELIEFERT/ÜBERGEBEN. WIE WIRKT SICH DAS FÜR MICH AUS? 
    Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach dem Leistungszeitpunkt (Datum der Fahrzeugübergabe). Damit gilt für Ihren Leasingvertrag ein USt-Satz in Höhe von 19 %. Die USt auf Ihre monatliche Rate für das Fahrzeug sowie auf ein ggf. abgeschlossenes FlexCare-Servicepaket erhöht sich um 3 %. Eine ggf. zusätzlich abgeschlossene Differenzkasko- und/oder Leasingratenversicherung werden unverändert mit 19 % Versicherungsteuer besteuert. Nach Fahrzeugübergabe erhalten Sie eine schriftliche Information von uns, der Sie die genaue Höhe Ihrer monatlichen Raten entnehmen können.
    Bitte beachten Sie: Die USt auf eine eventuell vereinbarte Leasingsonderzahlung, die Sie bei Fahrzeugübergabe an den Händler zahlen, erhöht sich ebenfalls um 3 %.
  • WIE WIRKT SICH DIE TEMPORÄRE UST-SENKUNG AUF DIE LEASINGSONDERZAHLUNG AUS? 
    Die Höhe der USt bei Zahlung der Leasingsonderzahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe – findet diese noch in 2020 statt, beträgt der anwendbare USt-Satz 16 %, bei Fahrzeugübergabe in 2021 19 %.
    Wichtig: Die Leasingsonderzahlung wird zwar mit Fahrzeugübergabe an den Händler gezahlt, sie ist jedoch anteilig für die gesamte Vertragslaufzeit „wirksam“, da sie die Höhe monatlichen Leasingraten reduziert. Damit ist anteilig für jeden Monat der jeweils gültige USt-Satz anzuwenden. Sieht Ihr Leasingvertrag beispielsweise eine Leasingsonderzahlung in Höhe von netto 3.600 Euro vor, Vertragsbeginn ist Dezember 2020 und die Gesamtlaufzeit beträgt 36 Monate, ist für den Monat Dezember 2020 auf den entsprechenden Anteil der Leasingsonderzahlung (100 Euro) ein USt-Satz in Höhe von 16 % anzuwenden, für die übrigen 35 Monate (3.500 Euro) ein USt-Satz in Höhe von 19 %. Die an den Händler gezahlte USt auf die Leasingsonderzahlung betrug jedoch 16 %. Die daraus entstehende USt-Differenz wird mit der Schlussabrechnung nach Vertragsende abgerechnet.
  • BEKOMME ICH EINE SCHRIFTLICHE INFORMATION SEITENS DER OPEL BANK? 
    Haben Sie einen Leasingvertrag mit Vertragsbeginn im Zeitraum der temporären Umsatzsteuersenkung (Juli bis Dezember 2020), erhalten Sie in der zweiten Januarhälfte unaufgefordert eine entsprechende Information bzw. Rechnung  (für gewerbliche Verträge) von uns. Ihre angepasste Rate können Sie zudem ab Januar 2021 jederzeit  im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.
  • WIRD DER ABBUCHUNGSBETRAG AUTOMATISCH VON IHNEN ANGEPASST UND WENN JA, AB WANN?
    Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug Ihrer monatlichen Leasingraten erteilt, wird die Änderung des USt-Satzes automatisch beim Rateneinzug berücksichtigt.
  • ICH HABE EINEN DAUERAUFTRAG FÜR MEINE MONATLICHEN RATEN. WELCHEN BETRAG MUSS ICH AB WANN ÜBERWEISEN? 
    Haben Sie einen Leasingvertrag mit Vertragsbeginn vor Juli 2020, ändern Sie Ihren Dauerauftrag zum Januar 2021 bitte wieder auf die ursprünglich vereinbarte Rate ab. Bei Leasingverträgen mit Vertragsbeginn ab Juli 2020 erhalten Sie von uns im Januar eine entsprechende Information. Die angepasste Rate können Sie zudem ab Anfang Januar im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.

Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Wenn Sie Ihren auslaufenden Vertrag verlängern möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihren Vertragshändler. Er berät Sie gerne zum weiteren Vorgehen.

Möchten Sie Ihre Schlussrate weiter über die Opel Bank finanzieren, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren Händler. Eine Beratung bzw. direkter Abschluss über die Opel Bank ist leider nicht möglich.

Zur längerfristigen Nutzung darf das Leasingfahrzeug nur Personen, die Ihrem Haushalt angehören und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen, überlassen werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf einen ausreichenden Versicherungsschutz und prüfen Sie im Zweifel die Angaben in Ihrem Versicherungsvertrag.

Die monatlichen Raten werden bei Leasingverträgen immer vorab gezahlt. Die erste Rate, auch genannt „Übergabemiete“, ist somit direkt bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.

WICHTIGER HINWEIS ZU DEN RATENFÄLLIGKEITEN BEI VERTRAGSBEGINN

  1. Mit Fahrzeugübergabe erhält der LG sämtliche Unterlagen und die erste Rate wird fällig.
  2. Der LG prüft die Unterlagen und legt Ihr Kundenkonto an.
  3. Der Einzug der ersten Rate erfolgt nach Anlage Ihres Kundenkontos.

Bitte beachten Sie: Zwischen Fälligkeit und Einzug der ersten Leasingrate können bis zu 14 Tage vergehen, bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung.

Wann wird die zweite Rate eingezogen? Der Einzug der zweiten Rate erfolgt zum 1. oder 15. des Folgemonats. Das reguläre Abbuchungsdatum Ihrer monatlichen Raten entnehmen Sie bitte dem Willkommensbrief, den Sie kurz nach Fahrzeugübergabe von uns erhalten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung. Mit der Nutzung des Servicebereichs vermeiden Sie grundsätzlich Wartezeiten und können jederzeit:

  • Ihre Vertragsdetails und Ihren Zahlungsplan einsehen.
  • Ihre persönlichen Daten prüfen, ergänzen und korrigieren.
  • den Versand des Kfz-Briefs veranlassen, sofern notwendig.
  • sich für oder gegen Werbung von Opel Financial Services entscheiden.

Lesen Sie hier nach, wie Sie sich für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registrieren.

Finanzierung & Leasing - Finanzierung

Nach vollständiger Ablösung Ihres Darlehensvertrags erhalten Sie den Kfz-Brief unaufgefordert innerhalb von 10 Tagen zugeschickt. Voraussetzung hierfür ist, dass keine offenen Gebühren vorhanden sind und uns Ihre aktuelle Anschrift bekannt ist.

Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, teilen Sie uns Ihre aktuelle Adresse bequem über das Kontaktformular mit. Für die Prüfung Ihrer Anfrage benötigen wir aus Sicherheitsgründen folgende Angaben von Ihnen:

  • Name und Vorname
  • Kfz-Kennzeichen
  • Kunden- oder Vertragsnummer (alternativ: Jahr des Vertragsbeginns)

Haben Sie sich während der Laufzeit Ihres Vertrags für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert, können Sie hier bis zu 60 Tage nach Vertragsende eventuell offene Kosten oder Gebühren  einsehen und bei Bedarf auch Ihre Anschrift aktualisieren. Wählen Sie hierfür nach der Anmeldung den entsprechenden Vertrag mit einem Klick auf die Vertragsnummer aus.

Sollte es zu Ihrem abgelösten Darlehen noch offene Kosten oder Gebühren geben, überweisen Sie den entsprechenden Betrag bitte unter Angabe Ihrer Vertragsnummer im Verwendungszweck auf das folgende Konto der Opel Bank:

IBAN: DE11500400000600014500
BIC: COBADEFFXXX

Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen bzw. den Kfz-Brief-Versand (erneut) veranlassen.

Ab dem 1. Januar 2021 gilt wieder reguläre USt-Satz in Höhe von 19 %.

Wichtig für Sie zu wissen:

  • WIE WIRKT SICH DIE RÜCKKEHR ZUM REGULÄREN UMSATZSTEUERSATZ AUF MEINEN LAUFENDEN DARLEHENSVERTRAG AUS?
    Die Umsatzsteuer fällt zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs an, also bei Übergabe des Fahrzeugs. Auf das Darlehen hat die Änderung der Umsatzsteuersatz keine Auswirkung, da die Gewährung von Krediten umsatzsteuerbefreit ist.

Der Finanzierungsvertrag für Ihr Fahrzeug läuft demnächst aus und die Zahlung der Schlussrate steht in Kürze an. Sie haben nun folgende Möglichkeiten:

  1. Anschlussfinanzierung: Sie behalten Ihr Fahrzeug und finanzieren die Schlussrate zu günstigen Konditionen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Opel Partner.
  2. Übernahme des Fahrzeugs: Sie bezahlen die Schlussrate und das Fahrzeug gehört Ihnen.
    Für Ihre Überweisung nutzen Sie bitte das folgende Konto der Opel Bank unter Angabe Ihrer Vertragsnummer im Verwendungszweck:
    IBAN: DE11500400000600014500
    BIC: COBADEFFXXX
    Die Höhe der Schlussrate sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit können Sie jederzeit im Servicebereich für Leasing und Finanzierung einsehen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) erhalten Sie unaufgefordert nach vollständiger Rückzahlung der Finanzierung per Post.
  3. Fahrzeugrückgabe: Sie geben Ihr Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit zu den zu Vertragsbeginn vereinbarten Bedingungen zurück und wählen Ihren neuen Wunsch-Opel. Ihr Opel Partner berät Sie gerne.

Sonderzahlungen zu Ihrem Darlehensvertrag sind jederzeit möglich und können sich je nach Vertragsart wie folgt auswirken:

  • Bei Darlehensverträgen mit erhöhter Schlussrate wird die Sonderzahlung auf diese angerechnet.
  • Bei Darlehensverträgen ohne erhöhte Schlussrate entscheiden Sie, ob Sie die Laufzeit Ihres Darlehensvertrags verkürzen möchten. In diesem Fall bleiben die monatliche Raten unverändert. Alternativ können Sie durch die Sonderzahlung auch Ihre monatlichen Raten reduzieren, wobei die Laufzeit des Darlehensvertrags dann unverändert bleibt.

Bitte beachten Sie, dass bei Sonderzahlungen Gebühren in Höhe von 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags entstehen. Dies ist im Punkt 3.2 Ihres Darlehensvertrags erläutert.

Um eine einwandfreie Zuordnung und schnelle Bearbeitung Ihrer Zahlung zu gewährleisten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Überweisen Sie den gewünschten Betrag unter Angabe Ihrer Vertragsnummer auf das folgende Konto der Opel Bank:
    IBAN: DE11500400000600014500
    BIC: COBADEFFXXX
  2. Informieren Sie uns über die erfolgte Sonderzahlung unter Angabe, wie diese verrechnet werden soll. Am schnellsten und einfachsten erreicht uns Ihre Nachricht über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung.

Im Anschluss erhalten Sie einen neuen Zahlungsplan, der die Sonderzahlung berücksichtigt. Eine eventuelle Zinsrückvergütung erfolgt sofort im Zuge der Verrechnung. Sonderzahlungen bei Leasingverträgen sind grundsätzlich nicht möglich.

Restkredit- bzw. Leasingratenversicherung

  • Ihr Recht auf Widerruf:
    Sie können Ihre Anmeldung zur Restkreditversicherung innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen in Textform widerrufen. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Widerrufsrecht in Ihrer Anmeldeerklärung.
  • Ihr Recht auf Abmeldung/Kündigung:
    Sie können jederzeit von der Opel Bank verlangen, dass diese Sie von der Restkreditversicherung abmeldet. Wir melden Sie dann von den Gruppenversicherungsverträgen zum Ende des Monats ab, in dem Sie gekündigt haben. Weitere Informationen zum Abmelde-/ Kündigungsrecht finden Sie in § 38 der Versicherungsbedingungen.

Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. Brief oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die An­schrift hierfür lautet:

Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland
Kundenservice Autofinanzierung
47790 Krefeld
E-Mail info@opelbank.de

Es tut uns Leid zu erfahren, dass ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag ist von dem Schaden zunächst nicht betroffen. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen nicht ein.
  2. Zeigen Sie den Vorfall bei Ihrer Kfz-Versicherung an. Haben Sie eine Opel Autoversicherung, wenden Sie sich bitte an die ALLIANZ SCHADENBEARBEITUNG unter der Telefonnummer (0800) 4200-127 (kostenlos) bzw. aus dem Ausland unter +49 345 77 45 99 97.
  3. Senden Sie uns das ausgefüllte Formular Schadenmeldung zu, damit wir die von Ihrer Kfz-Versicherung benötigte Freigabeerklärung ausstellen können. Für die Freigabe zur Reparatur benötigen wir darüber hinaus ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag.
  4. Sollten Sie eine Differenzkaskoversicherung (GAP) abgeschlossen haben, unterstützen wir Sie dabei, Ihr Anliegen beim Versicherer anzuzeigen. Schreiben Sie uns hierzu eine Nachricht im Servicebereich für Leasing und Finanzierung. Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, setzen Sie sich bitte erneut mit uns in Verbindung, damit wir Ihre Erstattung wunschgemäß adressieren können.

Die Differenzkaskoversicherung schützt Sie im Totalschaden oder bei Diebstahl vor finanziellen Verlusten.

Sie ist auch unter dem Namen „GAP-Versicherung“ bekannt. Die GAP-Versicherung  (im Englischen „Lücke“) soll bei Totalverlust die Lücke zwischen der Leistung der Autoversicherung (Wiederbeschaffungswert) und dem Negativsaldo bei der Bank (Basisdeckung) bzw. dem Kaufpreis (Topdeckung) schließen.

In Ihrem Finanzierungs-/Leasingvertrag sehen Sie die von Ihnen gewählte Deckung.

Zur Auswahl standen bei Vertragsabschluss die Differenzkaskoversicherung „Basisdeckung“ (hier wird im Versicherungsfall die Differenz zwischen dem noch offenen Finanzierungs- bzw. Leasingsaldo und dem Wiederbeschaffungswert gezahlt) und – bei Finanzierung – die Differenzkaskoversicherung „Topdeckung“ (Versicherungsleistung hier ist die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Wiederbeschaffungswert). Informationen zu der von Ihnen gewählten Differenzkaskoversicherung finden Sie im Produktinformationsblatt der Versicherer sowie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.

Bei Arbeitsunfähigkeit werden nach Ablauf von 42 Tagen die monatlich fälligen Raten/Mieten bezahlt. Die Versicherung übenimmt je Versicherungsfall bis zu 24 Monate (max. 2.500 € im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate bei der Finanzierung oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind möglich.

Bei Feststellung der Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall werden alle planmäßig offenen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen übernommen. Bei Finanzierungen wird zudem eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate gezahlt. Stichtag ist das im Rentenbescheid genannte Verrentungsdatum bzw. der Todestag.

Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung die monatlich fälligen Kredit- oder Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 30 Tagen (je Versicherungsfall höchstens 12 Monate und in Höhe von max. 2.500 € im Monat). Ausgenommen von dieser Leistung sind Sondervereinbarungen, beispielsweise eine höhere Schlussrate oder ein Restwert beim Leasing. Mehrfachleistungen sind auch hier möglich. Zusätzlich beinhaltet dieser Baustein ein Assistance Paket mit Beratungsleistungen bereits bei drohendem Arbeitsplatzverlust, z. B. Check des Arbeitszeugnisses und der Bewerbungsunterlagen sowie juristische Erstberatung.

Bei Eintritt einer schweren Krankheit, die nur bei nicht-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (z. B. Selbstständige, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner etc.) greift, werden alle restlichen Kredit- oder Leasingraten übernommen. Bei Finanzierungen wird auch eine eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate, die gemäß Tilgungsplan am Tag der Erstdiagnose noch offen ist, bezahlt.

Die Restkredit- bzw. Leasingratenversicherung sichert Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Opel Bank ab. Ihre Raten werden für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit übernommen und Sie werden finanziell entlastet.

Im Todesfall ermöglicht die Versicherungsleistung den Hinterbliebenen die komplette Rückzahlung der noch ausstehenden Kreditraten. Dies bedeutet für die Angehörigen eine enorme Entlastung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit können die Raten mithilfe der Restkredit- oder Leasingratenversicherung weitergezahlt werden, was mehr Freiräume für Ihr Haushaltsbudget schafft.

Bei Abschluss der Restkredit-/Leasingratenversicherung standen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Paket „Basis“ – hier sind die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit versichert
  • Paket „Plus“ – zusätzlich zum Paket „Basis“ sind Sie gegen Arbeitslosigkeit (für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) oder schwere Krankheit
    (z.B. für Beamte, Freiberufler, Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, etc.) versichert. Ob Sie für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder schweren Krankheit versichert sind, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.

Die von Ihnen gewählte Paket-Option sehen Sie in Ihrem Darlehens-/Leasingvertrag sowie in Ihrer Anmeldeerklärung. Lesen Sie hierzu das Produktinformationsblatt der Versicherer sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Ihrem Vertrag beigelegt sind.

Es tut uns Leid zu erfahren, dass Sie arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geworden sind. Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um den Aufwand Ihrerseits so gering wie möglich zu halten:

  1. Ihr Finanzierungs- bzw. Leasingvertrag läuft wie gewohnt weiter. Stellen Sie Ihre monatlichen Ratenzahlungen bitte nicht ein.
  2. Melden Sie uns Ihren Leistungsfall über den Live Chat bzw. das Kontaktformular auf unserer Internetseite oder wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice (Auswahlmöglichkeit 4, „alle anderen Anliegen“). Unsere aktuellen Telefon-Servicezeiten können Sie hier einsehen.
  3. Sobald der Versicherer Ihren Fall anerkannt hat, werden wir uns mit Ihnen zwecks Adressierung Ihres Guthabens in Verbindung setzen.

 

KUNDENSERVICE LEASING, FINANZIERUNG UND VERSICHERUNG:

Telefon (06142) 220 7000
E-Mail info@opelbank.de

Wenn die Finanzierung bzw. das Leasing für einen längeren Zeitraum als 3 Jahre abgeschlossen wurde, haben Sie das Recht den Versicherungsschutz bereits zum Ende des dritten oder jedes da­rauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.

Sie werden zum Ende des Monats vom Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet, in dem Sie gekündigt haben.

Der Widerruf bzw. Ihre Kündigung muss in Textform erfolgen (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) und bedarf keiner Begründung. Die An­schrift für eine Kündigung uns gegenüber lautet:

Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland / Opel Leasing GmbH
Kundenservice Autofinanzierung
47790 Krefeld
Fax (03491) 768259
E-Mail info@opelbank.de