Kann ich das Fahrzeug nach Auslauf des Leasingvertrags übernehmen?

Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Finanzierung & Leasing - Leasing«

Ab dem 1. Januar 2021 gilt wieder der reguläre USt-Satz in Höhe von 19 %.

Wichtig für Sie zu wissen:

  • ICH HABE EINEN LEASINGVERTRAG ZU 16 % UST ABGESCHLOSSEN; WIE WIRKT SICH DIE RÜCKKEHR ZUM REGULÄREN UST-SATZ IN HÖHE VON 19 % AUF MEINEN LAUFENDEN LEASINGVERTRAG AUS?
    Die Umsatzsteuer auf Ihre monatliche Rate für das Fahrzeug sowie auf ein ggf. abgeschlossenes FlexCare-Servicepaket erhöht sich um 3 %. Eine ggf. zusätzlich abgeschlossene Differenzkasko- und/oder Leasingratenversicherung werden unverändert mit 19 % Versicherungsteuer besteuert. Die angepasste monatliche Rate können Sie ab Anfang Januar 2021 im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.
    Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird automatisch die angepasste Rate von Ihrem Konto abgebucht.
    Eine eventuell zu Vertragsbeginn geleistete Leasingsonderzahlung erhöht sich anteilig für die Monate Ihrer Vertragslaufzeit, in denen der reguläre USt-Satz gilt. Die daraus entstehende USt-Differenz wird mit der Schlussabrechnung nach Vertragsende abgerechnet.
  • ICH HABE EINEN LEASINGVERTRAG ZU 16 % UST ABGESCHLOSSEN, DAS FAHRZEUG WIRD ABER ERST AB JANUAR AUSGELIEFERT/ÜBERGEBEN. WIE WIRKT SICH DAS FÜR MICH AUS? 
    Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach dem Leistungszeitpunkt (Datum der Fahrzeugübergabe). Damit gilt für Ihren Leasingvertrag ein USt-Satz in Höhe von 19 %. Die USt auf Ihre monatliche Rate für das Fahrzeug sowie auf ein ggf. abgeschlossenes FlexCare-Servicepaket erhöht sich um 3 %. Eine ggf. zusätzlich abgeschlossene Differenzkasko- und/oder Leasingratenversicherung werden unverändert mit 19 % Versicherungsteuer besteuert. Nach Fahrzeugübergabe erhalten Sie eine schriftliche Information von uns, der Sie die genaue Höhe Ihrer monatlichen Raten entnehmen können.
    Bitte beachten Sie: Die USt auf eine eventuell vereinbarte Leasingsonderzahlung, die Sie bei Fahrzeugübergabe an den Händler zahlen, erhöht sich ebenfalls um 3 %.
  • WIE WIRKT SICH DIE TEMPORÄRE UST-SENKUNG AUF DIE LEASINGSONDERZAHLUNG AUS? 
    Die Höhe der USt bei Zahlung der Leasingsonderzahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe – findet diese noch in 2020 statt, beträgt der anwendbare USt-Satz 16 %, bei Fahrzeugübergabe in 2021 19 %.
    Wichtig: Die Leasingsonderzahlung wird zwar mit Fahrzeugübergabe an den Händler gezahlt, sie ist jedoch anteilig für die gesamte Vertragslaufzeit „wirksam“, da sie die Höhe monatlichen Leasingraten reduziert. Damit ist anteilig für jeden Monat der jeweils gültige USt-Satz anzuwenden. Sieht Ihr Leasingvertrag beispielsweise eine Leasingsonderzahlung in Höhe von netto 3.600 Euro vor, Vertragsbeginn ist Dezember 2020 und die Gesamtlaufzeit beträgt 36 Monate, ist für den Monat Dezember 2020 auf den entsprechenden Anteil der Leasingsonderzahlung (100 Euro) ein USt-Satz in Höhe von 16 % anzuwenden, für die übrigen 35 Monate (3.500 Euro) ein USt-Satz in Höhe von 19 %. Die an den Händler gezahlte USt auf die Leasingsonderzahlung betrug jedoch 16 %. Die daraus entstehende USt-Differenz wird mit der Schlussabrechnung nach Vertragsende abgerechnet.
  • BEKOMME ICH EINE SCHRIFTLICHE INFORMATION SEITENS DER OPEL BANK? 
    Haben Sie einen Leasingvertrag mit Vertragsbeginn im Zeitraum der temporären Umsatzsteuersenkung (Juli bis Dezember 2020), erhalten Sie in der zweiten Januarhälfte unaufgefordert eine entsprechende Information bzw. Rechnung  (für gewerbliche Verträge) von uns. Ihre angepasste Rate können Sie zudem ab Januar 2021 jederzeit  im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.
  • WIRD DER ABBUCHUNGSBETRAG AUTOMATISCH VON IHNEN ANGEPASST UND WENN JA, AB WANN?
    Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug Ihrer monatlichen Leasingraten erteilt, wird die Änderung des USt-Satzes automatisch beim Rateneinzug berücksichtigt.
  • ICH HABE EINEN DAUERAUFTRAG FÜR MEINE MONATLICHEN RATEN. WELCHEN BETRAG MUSS ICH AB WANN ÜBERWEISEN? 
    Haben Sie einen Leasingvertrag mit Vertragsbeginn vor Juli 2020, ändern Sie Ihren Dauerauftrag zum Januar 2021 bitte wieder auf die ursprünglich vereinbarte Rate ab. Bei Leasingverträgen mit Vertragsbeginn ab Juli 2020 erhalten Sie von uns im Januar eine entsprechende Information. Die angepasste Rate können Sie zudem ab Anfang Januar im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen.

Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Wenn Sie Ihren auslaufenden Vertrag verlängern möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihren Vertragshändler. Er berät Sie gerne zum weiteren Vorgehen.

Möchten Sie Ihre Schlussrate weiter über die Opel Bank finanzieren, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren Händler. Eine Beratung bzw. direkter Abschluss über die Opel Bank ist leider nicht möglich.

Zur längerfristigen Nutzung darf das Leasingfahrzeug nur Personen, die Ihrem Haushalt angehören und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen, überlassen werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf einen ausreichenden Versicherungsschutz und prüfen Sie im Zweifel die Angaben in Ihrem Versicherungsvertrag.

Die monatlichen Raten werden bei Leasingverträgen immer vorab gezahlt. Die erste Rate, auch genannt „Übergabemiete“, ist somit direkt bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.

WICHTIGER HINWEIS ZU DEN RATENFÄLLIGKEITEN BEI VERTRAGSBEGINN

  1. Mit Fahrzeugübergabe erhält der LG sämtliche Unterlagen und die erste Rate wird fällig.
  2. Der LG prüft die Unterlagen und legt Ihr Kundenkonto an.
  3. Der Einzug der ersten Rate erfolgt nach Anlage Ihres Kundenkontos.

Bitte beachten Sie: Zwischen Fälligkeit und Einzug der ersten Leasingrate können bis zu 14 Tage vergehen, bitte sorgen Sie für entsprechende Kontodeckung.

Wann wird die zweite Rate eingezogen? Der Einzug der zweiten Rate erfolgt zum 1. oder 15. des Folgemonats. Das reguläre Abbuchungsdatum Ihrer monatlichen Raten entnehmen Sie bitte dem Willkommensbrief, den Sie kurz nach Fahrzeugübergabe von uns erhalten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung. Mit der Nutzung des Servicebereichs vermeiden Sie grundsätzlich Wartezeiten und können jederzeit:

  • Ihre Vertragsdetails und Ihren Zahlungsplan einsehen.
  • Ihre persönlichen Daten prüfen, ergänzen und korrigieren.
  • den Versand des Kfz-Briefs veranlassen, sofern notwendig.
  • sich für oder gegen Werbung von Opel Financial Services entscheiden.

Lesen Sie hier nach, wie Sie sich für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registrieren.

Weitere Fragen aus der Kategorie »Vertragsablösung (vorzeitig/regulär)«

Nach vollständiger Ablösung Ihres Darlehensvertrags erhalten Sie den Kfz-Brief unaufgefordert innerhalb von 10 Tagen zugeschickt. Voraussetzung hierfür ist, dass keine offenen Gebühren vorhanden sind und uns Ihre aktuelle Anschrift bekannt ist.

Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, teilen Sie uns Ihre aktuelle Adresse bequem über das Kontaktformular mit. Für die Prüfung Ihrer Anfrage benötigen wir aus Sicherheitsgründen folgende Angaben von Ihnen:

  • Name und Vorname
  • Kfz-Kennzeichen
  • Kunden- oder Vertragsnummer (alternativ: Jahr des Vertragsbeginns)

Haben Sie sich während der Laufzeit Ihres Vertrags für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert, können Sie hier bis zu 60 Tage nach Vertragsende eventuell offene Kosten oder Gebühren  einsehen und bei Bedarf auch Ihre Anschrift aktualisieren. Wählen Sie hierfür nach der Anmeldung den entsprechenden Vertrag mit einem Klick auf die Vertragsnummer aus.

Sollte es zu Ihrem abgelösten Darlehen noch offene Kosten oder Gebühren geben, überweisen Sie den entsprechenden Betrag bitte unter Angabe Ihrer Vertragsnummer im Verwendungszweck auf das folgende Konto der Opel Bank:

IBAN: DE11500400000600014500
BIC: COBADEFFXXX

Wir werden uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen bzw. den Kfz-Brief-Versand (erneut) veranlassen.

Die Beratung zu einer eventuellen Übernahme/Kauf des Fahrzeugs nach Auslauf des Leasingvertrags kann ausschließlich durch Ihren Vertragshändler erfolgen. Bitte wenden Sie sich an ihn, er berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Der Finanzierungsvertrag für Ihr Fahrzeug läuft demnächst aus und die Zahlung der Schlussrate steht in Kürze an. Sie haben nun folgende Möglichkeiten:

  1. Anschlussfinanzierung: Sie behalten Ihr Fahrzeug und finanzieren die Schlussrate zu günstigen Konditionen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Opel Partner.
  2. Übernahme des Fahrzeugs: Sie bezahlen die Schlussrate und das Fahrzeug gehört Ihnen.
    Für Ihre Überweisung nutzen Sie bitte das folgende Konto der Opel Bank unter Angabe Ihrer Vertragsnummer im Verwendungszweck:
    IBAN: DE11500400000600014500
    BIC: COBADEFFXXX
    Die Höhe der Schlussrate sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit können Sie jederzeit im Servicebereich für Leasing und Finanzierung einsehen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) erhalten Sie unaufgefordert nach vollständiger Rückzahlung der Finanzierung per Post.
  3. Fahrzeugrückgabe: Sie geben Ihr Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit zu den zu Vertragsbeginn vereinbarten Bedingungen zurück und wählen Ihren neuen Wunsch-Opel. Ihr Opel Partner berät Sie gerne.

Wenn Sie Ihren auslaufenden Vertrag verlängern möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihren Vertragshändler. Er berät Sie gerne zum weiteren Vorgehen.

Möchten Sie Ihre Schlussrate weiter über die Opel Bank finanzieren, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihren Händler. Eine Beratung bzw. direkter Abschluss über die Opel Bank ist leider nicht möglich.

Eine vorzeitige Ablösung kann aus verschiedenen Gründen für Sie in Frage kommen:

  • Sie interessieren sich für ein neues Fahrzeug und möchten nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit warten?
  • Sie möchten Ihr Fahrzeug aus finanziellen Gründen vorzeitig verkaufen oder zurückgeben?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Ablösung nur, wenn Ihr Vertrag dies vorsieht. Ist dies der Fall, gehen Sie wie folgt vor:

  • Bei einem Finanzierungsvertrag: Sie können die Ablösesumme zum aktuellen Zeitpunkt im Servicebereich für Leasing und Finanzierung abrufen. Wählen Sie hier die „Details“ des jeweiligen Vertrags aus und klicken Sie auf „Ablösesumme“. Um die Ablösesumme für einen späteren Zeitpunkt zu erfahren, wenden Sie sich bitte an Ihren Opel Partner.
  • Bei einem Leasingvertrag: Die Ablösesumme für die vorzeitige Ablösung eines Leasingvertrags kann Ihnen ausschließlich Ihr Opel Partner nennen. Die Opel Bank kann Ihnen weder telefonisch noch über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich ausschließlich und direkt an Ihren Opel Partner.

Opel Partner in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Sollten Sie aufgrund von Arbeitslosigkeit oder längerer Erkrankung an eine vorzeitige Ablösung denken, prüfen Sie bitte zunächst, ob Ihr Vertrag eine Leasingraten- oder Restkreditversicherung beinhaltet. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte eine Nachricht über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung.

Das Ende Ihrer Vertragslaufzeit können Sie bequem online einsehen.

Melden Sie sich hierfür im  Servicebereich für Leasing und Finanzierung an. Klicken Sie dann auf die Vertragsnummer des jeweiligen Vertrags. In den „Vertragsdetails“ sehen Sie, wann Ihr Vertrag endet.

Sie haben sich noch nicht für den Servicebereich für Leasing und Finanzierung registriert? Unterstützung finden Sie in unserem Merkblatt zur Registrierung. Für den späteren Login benötigen Sie nur Ihre Kundennummer und Ihr eigens vergebenes Passwort.

Sonderzahlungen zu Ihrem Darlehensvertrag sind jederzeit möglich und können sich je nach Vertragsart wie folgt auswirken:

  • Bei Darlehensverträgen mit erhöhter Schlussrate wird die Sonderzahlung auf diese angerechnet.
  • Bei Darlehensverträgen ohne erhöhte Schlussrate entscheiden Sie, ob Sie die Laufzeit Ihres Darlehensvertrags verkürzen möchten. In diesem Fall bleiben die monatliche Raten unverändert. Alternativ können Sie durch die Sonderzahlung auch Ihre monatlichen Raten reduzieren, wobei die Laufzeit des Darlehensvertrags dann unverändert bleibt.

Bitte beachten Sie, dass bei Sonderzahlungen Gebühren in Höhe von 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags entstehen. Dies ist im Punkt 3.2 Ihres Darlehensvertrags erläutert.

Um eine einwandfreie Zuordnung und schnelle Bearbeitung Ihrer Zahlung zu gewährleisten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Überweisen Sie den gewünschten Betrag unter Angabe Ihrer Vertragsnummer auf das folgende Konto der Opel Bank:
    IBAN: DE11500400000600014500
    BIC: COBADEFFXXX
  2. Informieren Sie uns über die erfolgte Sonderzahlung unter Angabe, wie diese verrechnet werden soll. Am schnellsten und einfachsten erreicht uns Ihre Nachricht über den Servicebereich für Leasing und Finanzierung.

Im Anschluss erhalten Sie einen neuen Zahlungsplan, der die Sonderzahlung berücksichtigt. Eine eventuelle Zinsrückvergütung erfolgt sofort im Zuge der Verrechnung. Sonderzahlungen bei Leasingverträgen sind grundsätzlich nicht möglich.